Schmähkritik
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: == Begriff == Beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgru...)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Version vom 22:42, 8. Okt. 2008
[bearbeiten] Begriff
Beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.
[bearbeiten] Rechtslage außerhalb Hamburgs
Bei der Annahme einer Schmähung ist grüßte Zurückhaltung geboten.
[bearbeiten] Rechtslage innerhalb Hamburgs
Alles, was irgendwie salopp sein oder missdeutet werden könnte, ist eine Schmähung und damit automatisch verboten.