Intimsphäre
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Begriff
Die Intimsphäre umfasst laute Bundesverfassungsgericht "den letzten unangetasteten Bereich menschlicher Freiheit". Berichterstattung über diesen Bereicht ist grundsätzlich unzulässig.
Umfang
Der Schutz der Intimsphäre ist absolut. Eine Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Intimsphäre umfasst folgende Bereiche:
Sexualität
Beispile
- Details der Lewinsky-Affäre wären nach deutschem Presserecht kein zulässiges Berichtsthema.
- Outing von Homosexualität (gilt auch bzgl. bekannter Politiker)
- Lassen sich bekannte Politiker von der Wirtschaft Sexorgien bezahlen, wird nur von "Urlaubsreisen" etc. geschrieben.
Ggf. greift eine Darstellung nicht in die Intimsphäre ein, kann jedoch wegen sexistischer Darstellung die Menschenwürde verletzen.
Gebrechen, Krankheit, Tod
Es obliegt dem Einzelnen, nicht äußerlich wahrnehmbare Krankheiten öffentlich zu machen oder diese zu verbergen. Hierzu zählen auch Berichte etwa über gynokologische Untersuchungen.
Nacktheit
Die Rechtsprechung rechnet Nacktheit zur Intimsphäre. Diese kann etwa durch Fotomontagen ("Star-Fakes") beeinträchtigt werden.
Urlaubsreisen
Auch Urlaubsreisen eines Paares sollen der Intimsphäre unterfallen.
Religionsausübung
Glaubensangelegenheiten können ebenfalls zur Intimsphäre gerechnet werden, sofern diese nicht sozial wahrnehmbar sind.
Abgrenzung zur Privatsphäre
Streitig ist regelmäßig, ob ein Sachverhalt der Intimsphäre oder lediglich der Privatsphäre zuzuordnen ist.
- Seitensprünge und Inanspruchnahme von Prostitution können zur Privatsphäre zu rechnen sein, wenn die Berichterstattung nicht zu detailliert ist.
- Aus Seitensprüngen hervorgegangene Kinder und die Vaterschaftsdiskussion diesbezüglich gehören nicht zur Intimsphäre, sondern zur Sozailsphäre - nach OLG Hamburg jedoch zur Privatsphäre.
eigene Preisgabe der Intimsphäre
Sofern jemand seine Intimsphäre preisgibt (Aktfoto, Pornografie, Geschwätzigkeit), kann diese zulässiges Berichtsthema werden. Ggf. kann es jedoch nach längerem Zeitablauf zu einem Vorstellungswechel kommen.