Intimsphäre

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 +Die Intimsphäre umfasst laute Bundesverfassungsgericht "den letzten unangetasteten Bereich menschlicher Freiheit".
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 +Der Schutz der Intimsphäre ist absolut. Eine Abwägung mit der [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]] und [[Pressefreiheit]] ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
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 +Die Intimsphäre umfasst folgende Bereiche:
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 +*Details der Lewinsky-Affäre wären nach deutschem Presserecht kein zulässiges Berichtsthema.
 +*Outing von Homosexualität (gilt auch bzgl. bekannter Politiker)
 +*Lassen sich bekannte Politiker von der Wirtschaft Sexorgien bezahlen, wird nur von "Urlaubsreisen" etc. geschrieben.
 +Ggf. greift eine Darstellung nicht in die Intimsphäre ein, kann jedoch wegen sexistischer Darstellung die Menschenwürde verletzen.
 +=== Gebrechen, Krankheit, Tod ===
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 +Es obliegt dem Einzelnen, nicht äußerlich wahrnehmbare Krankheiten öffentlich zu machen oder diese zu verbergen. Hierzu zählen auch Berichte etwa über gynokologische Untersuchungen.
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 +=== Nacktheit ===
 +Die Rechtsprechung rechnet Nacktheit zur Intimsphäre. Diese kann etwa durch Fotomontagen ("Star-Fakes") beeinträchtigt werden.
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 +===Urlaubsreisen===
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 +Auch Urlaubsreisen eines Paares sollen der Intimsphäre unterfallen.
 +===Religionsausübung===
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 +Glaubensangelegenheiten können ebenfalls zur Intimsphäre gerechnet werden, sofern diese nicht sozial wahrnehmbar sind.
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 +== Abgrenzung zur Privatsphäre ==
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 +Streitig ist regelmäßig, ob ein Sachverhalt der Intimsphäre oder lediglich der [[Privatsphäre]] zuzuordnen ist.
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 +*Seitensprünge und Inanspruchnahme von Prostitution können zur Privatsphäre zu rechnen sein, wenn die Berichterstattung nicht zu detailliert ist.
 +*Aus Seitensprüngen hervorgegangene Kinder und die Vaterschaftsdiskussion diesbezüglich gehören nicht zur Intimsphäre, sondern zur [[Sozailsphäre]] - nach OLG Hamburg jedoch zur Privatsphäre.
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 +== eigene Preisgabe der Intimsphäre ==
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 +Sofern jemand seine Intimsphäre preisgibt (Aktfoto, Pornografie, Geschwätzigkeit), kann diese zulässiges Berichtsthema werden. Ggf. kann es jedoch nach längerem Zeitablauf zu einem [[Vorstellungswechel]] kommen.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 11:26, 8. Okt. 2008

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Die Intimsphäre umfasst laute Bundesverfassungsgericht "den letzten unangetasteten Bereich menschlicher Freiheit". Berichterstattung über diesen Bereicht ist grundsätzlich unzulässig.

Umfang

Der Schutz der Intimsphäre ist absolut. Eine Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Intimsphäre umfasst folgende Bereiche:

Sexualität

Beispile

  • Details der Lewinsky-Affäre wären nach deutschem Presserecht kein zulässiges Berichtsthema.
  • Outing von Homosexualität (gilt auch bzgl. bekannter Politiker)
  • Lassen sich bekannte Politiker von der Wirtschaft Sexorgien bezahlen, wird nur von "Urlaubsreisen" etc. geschrieben.

Ggf. greift eine Darstellung nicht in die Intimsphäre ein, kann jedoch wegen sexistischer Darstellung die Menschenwürde verletzen.

Gebrechen, Krankheit, Tod

Es obliegt dem Einzelnen, nicht äußerlich wahrnehmbare Krankheiten öffentlich zu machen oder diese zu verbergen. Hierzu zählen auch Berichte etwa über gynokologische Untersuchungen.

Nacktheit

Die Rechtsprechung rechnet Nacktheit zur Intimsphäre. Diese kann etwa durch Fotomontagen ("Star-Fakes") beeinträchtigt werden.

Urlaubsreisen

Auch Urlaubsreisen eines Paares sollen der Intimsphäre unterfallen.

Religionsausübung

Glaubensangelegenheiten können ebenfalls zur Intimsphäre gerechnet werden, sofern diese nicht sozial wahrnehmbar sind.

Abgrenzung zur Privatsphäre

Streitig ist regelmäßig, ob ein Sachverhalt der Intimsphäre oder lediglich der Privatsphäre zuzuordnen ist.

  • Seitensprünge und Inanspruchnahme von Prostitution können zur Privatsphäre zu rechnen sein, wenn die Berichterstattung nicht zu detailliert ist.
  • Aus Seitensprüngen hervorgegangene Kinder und die Vaterschaftsdiskussion diesbezüglich gehören nicht zur Intimsphäre, sondern zur Sozailsphäre - nach OLG Hamburg jedoch zur Privatsphäre.

eigene Preisgabe der Intimsphäre

Sofern jemand seine Intimsphäre preisgibt (Aktfoto, Pornografie, Geschwätzigkeit), kann diese zulässiges Berichtsthema werden. Ggf. kann es jedoch nach längerem Zeitablauf zu einem Vorstellungswechel kommen.

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