Abmahnwahn
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Version vom 08:42, 8. Okt. 2008
Abmahnwahn bezeichnet satirisch den Missbrauch der Abmahnung.
Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.