Blondine - erlaubt
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Wer in aller Öffentlichkeit als "Blondine" bezeichnet, oder mit einer blonden Frau verglichen wird, hat keinen Grund zur Beschwerde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Journalisten der serbischen Zeitung "Kikindske“ das Recht zugesprochen, einen Mann als blond darzustellen.