Mahnbescheid
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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 07:21, 16. Mär. 2009
Der Mahnbescheide - für den Zensor ein einfacher Weg, Geld mit geringen Kosten einzutreiben - ist in dem Zensurgescheheneher ein selteter Wer, den die Zensoren begehen.
Sinn kann dieser für die dei
Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.
Daher sei allen, die einen solchen Bescheid bekommen, ausdrücklich mitgeteilt: Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.
Hat man keine Anmeldung vorgenommen oder waren Preise unerkennbar in AGB versteckt, sollte man sich auch nicht durch einen Mahnbescheid einschüchtern lassen. Im Zweifel ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall darf jetzt mehr der gerne gegebene Hinweis: “Einfach nicht reagieren” beachtet werden, da die Gegner sonst bald einen gerichtlichen Titel in der Hand haben, mit dem auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.