Verdachtsberichterstattung
Aus Buskeismus
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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 18:35, 6. Okt. 2008
Nach früherem geltenden Recht konnte bei Vorliegen von Tatsachen, welche hinreichend einen Verdacht begründeten, dieser Verdacht in Form einer Spekulation flrmuliert werden. Seit der Stolpe-Entscheidung ist eine Verdachtsberichterstattung praktisch nicht mehr möglich.
Ggf. darf über Ermittlungsverfahren berichtet werden.