Tatsachenkern
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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Aus der Praxis:
Pressekammer Hamburg Gregor Gysy vs. Bärbel Bohley - 19.05.1995 - (324 O 729/94 - Richter Ficus, Meyer, Schulz)
Die Beklagte hat nicht dargelegt und bewiesen, dass in Bezug auf den Kläger der Tatsachenkern erfüllt ist, den der Begriff des "Stasi- Spitzels" notwendig voraussetzt, dass nämlich der Kläger bei anderen Informationen abgeschöpft und diese anschließend zum MfS getragen hat.