Persönlichkeitsrecht
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Version vom 17:21, 6. Okt. 2008
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Begriff
Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach entwickelt.
spezialgesetzliche Ausprägungen
Im Strafgesetzbuch werden Betroffene durch die Verbote von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede geschützt. Das später entwickelte Kunsturheberrechtsgesetz ermöglicht jedermann, die Veröffentlichung seines Bildnisses zu untersagen. Im Grundgesetz wurde schließlich die Menschenwürde als fundamentales Verfassungsgut festgeschrieben.
allgemeines Persönlichkeitsrecht
Von der Rechtsprechung wurde aus der [[Menschenwürde]garantie] (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) entwickelt und hat damit Verfassungsrang. Es findet Anklang in einfachgesetzlichen Normen wie u.a. dem strafrechtlichen Ehrenschutz in §§ 185ff. StGB und dem Recht am eigenen Bild in §§ 22ff. KunstUrhG.
Kritik
Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert, siehe auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.