Anwaltszwang

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 16:11, 6. Okt. 2008

[bearbeiten] Begriff

Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anwälte können dort wirksam Prozesshandlungen vornehmen.

Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es Ausnahmen.


[bearbeiten] Kritik

Damit haben es Kläger in der Hand, den Beklagten weitere Kosten aufzubürden.

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