Anwaltszwang
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: == Begriff == Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anw...)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Version vom 16:11, 6. Okt. 2008
[bearbeiten] Begriff
Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anwälte können dort wirksam Prozesshandlungen vornehmen.
Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es Ausnahmen.
[bearbeiten] Kritik
Damit haben es Kläger in der Hand, den Beklagten weitere Kosten aufzubürden.