Wesentlichkeitstheorie

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie besagt, dass der demokratisch unmittelbar legitimierte Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidung...)
Zum nächsten Versionsunterschied →

Version vom 15:44, 6. Okt. 2008

Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie besagt, dass der demokratisch unmittelbar legitimierte Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst in Form von Gesetzen treffen muss. Je wesentlicher ein Akt öffentlicher Gewalt in die Rechte anderer eingreift, desto detaillierter muss ein entsprechendes Gesetz im parlamentarischen Verfahren zustande gekommen sein. Bloße Rechtsverordnungen sind demnach für wesentliche Eingriffe nicht ausreichend.

Im Presserecht ist vom Gesetzgeber so gut wie nichts geregelt. Ein vor Jahrzehnten diskutiertes "Ehrenschutzgesetz" wurde nie verabschiedet.

Die faktische Ausgestaltung des deutschen Presserechts obliegt gegenwärtig den demokratisch nicht unmittelbar legitimierten Herrn Andreas Buske und Frau Dr. Marion Raben in Hamburg.

Persönliche Werkzeuge