Rechtsmissbrauch

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 14:14, 4. Jan. 2009

Rechtsmissbrauch ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und gibt dem Gericht de facto, nicht de jure viel Freiheit. Das Rechtsinstitut des Rechtsmissbrauchs gilt allgemein.

Wenn auch Anträge zur Aufnahme ins Protokoll wegen faktischem bzw. angeblichem Rechtsmissbrauchs abgelehnt wurden, so ist die Entscheidung den frei und unabhängig entscheidenden Richter sehr schwer anzugreifen.

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