Buskeismus

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Das Grundgesetz und die Gesetze spielen in Gerichtsverfahren nur eine begleitende Rolle, werden übergangen bzw. frei und unabhängig von den Richtern in Zusammenarbeit mit den Anwälten interpretiert und angewendet. Entscheidend sind die geschäftlichen Interessen der Rechtsanwälte*innen und die Karriereinteressen/Arbeitsplatzsicherung der Richter*innen. Das Grundgesetz und die Gesetze spielen in Gerichtsverfahren nur eine begleitende Rolle, werden übergangen bzw. frei und unabhängig von den Richtern in Zusammenarbeit mit den Anwälten interpretiert und angewendet. Entscheidend sind die geschäftlichen Interessen der Rechtsanwälte*innen und die Karriereinteressen/Arbeitsplatzsicherung der Richter*innen.
-Das zentrale Recht ist das Äußerungsrecht, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Information. Werden die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information unterdrückt, laufen die gesellschaftlichen Prozesse im Geheimen ab. Die Gefahr von Katastrophen wächst. Die [[:Kategorie:Zensurkammer|Pressekammern]] sind tatsächlich Zensurkammern.+Das zentrale Recht ist das Äußerungsrecht, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Information. Werden die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information unterdrückt, laufen die gesellschaftlichen Prozesse im Geheimen ab. Die Gefahr von Katastrophen wächst. Die [[Zensurkammer|Pressekammern]] sind tatsächlich Zensurkammern.
Es gibt keine Rechtssicherheit in den Äußerungsprozessen. Kein Anwalt kann sicher voraussagen, wie ein Äußerungsverfahren enden wird, welche Äußerungen erlaubt, welche verboten sind. Es gibt keine Rechtssicherheit in den Äußerungsprozessen. Kein Anwalt kann sicher voraussagen, wie ein Äußerungsverfahren enden wird, welche Äußerungen erlaubt, welche verboten sind.

Version vom 23:12, 20. Jan. 2020

Buskeismus ist eine struktur-ideologische Erscheinung im gegenwärtigen deutschen Rechtssystem. Das deutsche Rechtssystem ist den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen.

Nach wie vor gilt: obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien.

Das Grundgesetz und die Gesetze spielen in Gerichtsverfahren nur eine begleitende Rolle, werden übergangen bzw. frei und unabhängig von den Richtern in Zusammenarbeit mit den Anwälten interpretiert und angewendet. Entscheidend sind die geschäftlichen Interessen der Rechtsanwälte*innen und die Karriereinteressen/Arbeitsplatzsicherung der Richter*innen.

Das zentrale Recht ist das Äußerungsrecht, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Information. Werden die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information unterdrückt, laufen die gesellschaftlichen Prozesse im Geheimen ab. Die Gefahr von Katastrophen wächst. Die Pressekammern sind tatsächlich Zensurkammern.

Es gibt keine Rechtssicherheit in den Äußerungsprozessen. Kein Anwalt kann sicher voraussagen, wie ein Äußerungsverfahren enden wird, welche Äußerungen erlaubt, welche verboten sind.

Der Rechtsstaat wird mit rechtsstaatlichen Mitteln systematisch abgebaut. Äußerungsverbote spielen dabei eine zentrale Rolle.

Das Recht auf Meinungsäußerung/Information wird abgewogen gegen andere Rechte. In der Regel obsiegen die anderen Rechte.

Bei der Abwägung entscheiden die Richter immer häufiger zu Gunsten des vermeintlichen Persönlichkeitsrechts, des vorgeschobenen Rechts auf informelle Selbstbestimmung[darstellung] auf Kosten der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Information.

Eine Reihe neuer Urteile des Bundesverfassungsgerichts zementieren diese Tendenz. Das bekannteste ist die so genannte Stolpe-Entscheidung, mit dem bei einer mehrdeutigen Äußerung dem Kläger die Deutung überlassen wird. Damit ist jede Meinungsäußerung zu einem finanziellen Risiko geworden. Nicht wenige hartnäckige Kritiker landen heute im Gefängnis.

Richter sind in Ihren Entscheidungen und die Anwälte in Ihren Anträgen weit entfernt von dem wirklichen gesellschaftlichen Geschehen, bestimmen jedoch mit ihren Urteilen bzw. Klagen dieses. Sie entwickeln ein System an Zensurregeln.

Eine zentrale Rolle in der neuen Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit und zur massiven Einschränkung des Äußerungsrechts spielt die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts - auch Pressekammer genannt - mit ihrem Vorsitzenden Richter, Andreas Buske.

Da das gesellschaftliche Versagen der Justiz gegenüber den heutigen Anforderungen durch diese Pressekammer Hamburg gut charakterisiert werden kann, wurde der Begriff Buskeismus in Anlehnung an den Namen des Vorsitzenden Richters in die gesellschaftlich-politische Diskussion eingeführt.

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