Verbreitung
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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 20:28, 22. Dez. 2008
Die Zensurverbote betreffen meist das verbot von Verbreitung bestimmter Äußerungen, Bilder, Bücher etc. dar.
Es stellt sich die Frage, was unter Vebreitung verstahdnen wird? Wann verstößt man gegen das Verbot bzw. den strafbewehrten Unterlassungsvertrag.
Bei der Wiederholung der verbotenen tat ist es klar. Was ist abe mit einer anderen Form der Verbreitung?
[bearbeiten] Urteile
[bearbeiten] Richtermeinungen
- 16.12.2008: Richterin Frau Dr. Raben in dem Contegan-Prozesse: Aus den vielen bekannten Weitergaben des Drehbuchs im internen Bereich stellt sich für uns keine Verbreitung dar im Sinne des Verbotstenors dar. Auch die Verbreitung unter den Mitgliedern der deutschen Filmförderung stellt keine Verbreitung dar.