Methohe RA Dr. Sven Krüger

Aus Buskeismus

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Methode RA Dr. Sven Krüger am Beispiel AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille

Wichtiger Hinweis: Diese Seite befindet sich noch im Auifbau. Eine Kommentarseite wird auch noch aufgebaut. Fehhler sind möglich, werden nach Kenntnis sofort beseitigt.

Inhaltsverzeichnis


Paranoide Persönlichkeitsstörung


Zwei wie Bonnie und Clyde - "Der Hawaii Song" (Live-Mitschnitt)
BUSKEISMUS


Methode

RA Dr. Sven Krüger

von Rolf Schälike


Käpt'n Blaubär - 25. Baron Münchhausen

Die Querulanten haben sich gefunden


Andreas Mueller: Ein "Querulant im Namen der Gerechtigkeit"

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. (Quelle: Wikipedia)

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zeichnet sich aus und unterscheidet sich von anderen Medienanwälten dadurch, das er recht umstrittene Kläger mit zweifelhaften Methoden vertritt. In den Gerichtsverhandlungen beleidigt dieser Anwalt die Gegner, quatscht ständig dazwischen und ist Argumenten gegenpüber verschlossen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten deren falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Hier eine Übersicht der uns bekannten Verfahren dieses Rechtsanwalts.

Multimillionär Ulrich Marseille

Ulrich Marseille ist eine schillernde Person. Als Politiker hat er im Prinzip versagt, als Unternehmer ist Ulrcvi Marseille erfolgreich.

Ulrich Marseille gehört zu den Unternehmern, die sich nicht immer an Gesetze halten, welche die zulässigen rechtsstaatlichen Grenzen austesten, Risiko eingehen, durchaus als kriminell eingeschätzt werden dürften. Darin besteht gerade die wirtschaftliche Stärke Deutschlands. Kriminelle Unternehmer treiben die Wirschaft voran, weil Menshcne diese risikobereiter sind. Das deutsche Wirtschaftswunder basierte auf der Energie vieler Krimineller. Ohne kriminellen Untremnehmern würde es in Deutschland ganz schön anders aussehen.

Kriminelle nutzen reizen die rechtsstaatlichen Mittel au8s und haben dabei meist Erfolg. Die Öffentlichkeit stört die meisten von diesen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Ulrich Marseille von vielen anderen. Ulrich Marseille klagt oft gegen die Bertichtgerstattung in der Presse im eigenen Namne und im Namen seiner vielen Firmen. In dieser Hinsicht ist Ulrich Marseille ein Querulant unter den vielen anderwen kriminelenn Untenehmern, welche luiebr im Verschweigenheit bleiben.

Hier die Übersicht über die mir bekannten Gerichtsverfahren dieses Herren.

VorsLG/VorsOLGRi Andreas Buske

Diesen Richter brauchen wir nicht vorzustellen. Dem Buskeismus-Projekt dient dieser Richter als Protaganist.

Das AMARITA Bremehaven-Verfahren gegen den Beuskeismus-Betreiber verdeutlicht, wie die Hamburger Justifunktionieert, um sich eine unliebigen Kritikers zu rechtsmissbräuzchlich zu entledigen.

VorsRi'in Simone Käfer

Im Internet kommt diese Richterin bei Google auf über 5000 Snipplets, halb si viel, wie Andreas Buske. Das istr wesentlich merh als Eßer da Silva, der Vorsiotzende der Kök,ner Prdessekammer beim landgericht.

Das bedeutet, dass diese Riuxchterin durch ihr eLebensfremde und willkürliche Urteile der Unztzufriedenen in Deursachlad mehrt Vorshcub leistet als die meisten aklnderen Richter. Ihr Anteil an dem DErfiolg der AgfD dürfe deswegen persönlich merklich höher sein, als die der anderen Entscheidungsträgern in Deutschland.

Das ist dei Folge ihres Querulantenwahns.

Gegen wen klagen diese beiden Querulanten Dr. Sven Krüger und Ulrich Marseille

Ulrich Marseille und seine Firmen klagen

  • gegen die Medien - Presse und Fernsehen
  • gegen das Wallraff-Team
  • gegen kritische Berichterstattung von Zeugen über die Verhältnisse in den Marseille-Einrichtungen
  • gegen Jochen Hoff
  • gegen den Buskeimus-Betreiber
  • gegen Partner

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagt

  • im Auftrag seiner Mandanten - auch Ulrich Marseille - gegen den Buskeismus-Betreiber
  • im eigenen Namen gegen den Buskeismus-Betreiber

Das Ganze gehört zum Geschäft dieser kriminell anmutenden Geschäftsleute.

Bei KMäfer&Buaske können die Qurukabnten Erfolgfe genießen.

Auf wen können sich die Querulanten verlassen?

Auf Richtertin Simone Käfer und Richter Andreas Buske ist für diese Querulatoren Verlass.

In uunserem Besoeiuel für die "Methode RA Dr. Sven Krüger" erlässt der VorsLG-Richter Andreas Buske die einstweilige Verfügung. Als spoäterer VorsOLG-Richter bestätigt Andreas Buske den LG-OM-Beschluss und im Berufungsverfahren das LG-Hausptsache-Urteil.

Die inzwischen zur Vorsitzenden Richterin der Zensurkammer mutierte Richterin Simone Käfer unternahm alle Mögliche und Unmögöiche um das Buske-Kunstrukt "Einsdruck-Verdacht" aufrecht zu erhaslten.

Allen Argumenten und Tatsachen gegeneüber blieb diese Zensorin verschlossen. Das Doppel-Zensur-Quartett-Krüger-Käfer-Buske nutzute die Gelegenheit, auf Kosten alter Menschen ihre Macht offen, unbeiendruckt zu demonstrieren.

Methode

Ulrich Marseille und sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger bilden ein Team. Zusammen mir Käfer und Buske ein Zensur-Doppel-Quartett, welches rechtsmissbräuchlich Verbotsurteile erllässt.

Ulrich Marseille als Betreiber von Pflege- und Altersheimen versucht Kritik zu unterdrücken, schüchtert Kritiker ein und setzt mit enormer Härte seine geschäftlichen und finanziellen Interssenn durch. Befindlichkeiten alter Menhscen werden von diesem Herrn mit Füßen getreten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist an einer Berichterstattung durch Medien und im Internet der von ihm geführten Prozessen offenbar nicht interessiert, versucht den Buskeimsus-Betreiber aus dem Gerichtssaal zu vertreiben.

Vorgehen dieses Teams

  • In Berichten werden justiziable Äußerungen - meist Peanuts - gesucht, um die Medien und Journalisten zu verunsichern und zu zwingen, sich mit Peanuts zu beschäftigen.
  • Abmahnungen werden allgemein formuliert, was zur Verunsicherung der Abgemahnten führt, weil diese nicht wissen, was konkret beanstandet wird.
  • Abmahnungen gehen einher mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) mit einer Vertragsstrafe von 10.000,-- €
  • Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung mit Einreichung von eidesstattlichen Versicherungen bzw. anwaltlichen Erklärungen.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiigen Verfügung können sich von dem Text der Abmahnung unterscheiden.
  • Beantragung von Ordnungsstrafen durch Ausschöpfung der Kerntheorie
  • Drohung mit Strafanzeigen und Einreichen von Strafanzeigen
  • Klagen mit unzähligen vielen Verbotswünschen, welche in der Endkonsequenz nicht zu 100 Prozent greifen.
Bei den Klagen werden die Hinweise des Gerichts im Verfügungsverfahren berücksichtigt, um die Erfolgschancen beim Verbot zu erhöhen.
  • Drohung mit Prozessrisiko zwecks Erhalt einer strafbewehrten Unterlassungasverpflichtungserklärung bzw. Aufgabe der Verteidigung.
  • Nutzung von zweifelhaften einstweiligen Verfügungen zur Enschücherung der Presse
  • Missbrauch des Wissensvorspungs gegenüber den Beklagten in prozessualen Fragen.

Beispiel AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber

Am Beispiel dieses Prozesses lässt sich aufzeigen, mit welcher Energie das Krüger-Marseille-Käfer-Buske-Team gegen kritische Berichterstattng auf Kosten der Heimbewohner der Marseiile-Einrichtungen geht. Der Richter Andreas Buske und die Richterin Simone Käfer verfolgtdabei zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger das Ziel, Rolf Schälike als Gerichtsberichterstatter auszuschalten, ihn aus den Gerichtssälen zu vergrauen.

Vorgeschichte

2005-2007: Beginn der Zusammenarbeit von Rechstanwalt Dr. Sven Krüger mit Urlich Marseille in vielen Äußerungsverfahren, zunächst nur in privaten Angelefgenheiten von Ulrich Marseille.

Die AMARITA Bremerhaven GmbH kommt als Marseille-Einrichtung erst 2011 ins Spiel. Bis dahin gab es nur eine Klage 2011 der Marseille-Kliniken AG und zwar gegen die TAZ.

06.12.10: Irmgard Krämer wird wird zum Kurzaufenthalt in das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven gebracht.

08-09.12.10: Das Ehepaar Krämer stellt fest, dass die Trinkgefäße im Zimmer ihrer Mutter an zwei hintereinanderliegenden Tagen nicht angerührt wurden. Sie baten das Peronal um Trinkprotokolle, weölche aber nicht gezeugt wurden.

10.12.10: Irmgard Krämer wird aus AMARITA Bremerhaven GmbH von ihren Angehörigen abgeholt.

12.12.10: Irmgard Krämer stirbt.

2010/2011: Der ehemaliger Pfleger Michael Peter Hoppmann macht die Heimaufsicht und die Medien auf Mängel aus seiner Sicht bei AMARITA Bremerhaven aufmerksam.

2011: Anke und Klaus Krämer nehmen Verbindung zu den Medien auf.

29.04.11: Radio Bremen berichtet, dass die Heimaufsicht Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat.

07.05.11: Artikel in der Nordsee Zeitung „Pflegefehler im Amarita?“

2011: Die Heimaufsicht wird eingeschaltet.

Der erste Auftritt einer Marseille-Einrichtung bei der Pressekammer Hamburg

19.08.11: Verhandlung, über die der Buskeismsu-Betreiber Rolf Schälike berichtet. Das Ehepaar Krämer gibt in der Verhandlung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtugserklärung (UVE), wie im Verhandlungsprpotokoll festgehalten wegen einem falschen Eindruck ab.

19.08.11: Beitrag von RA Markus Kompa über diese Verhandlung.

21.08.11: Verhandlungsbericht von Rolf Schälike im Internet

12.09.12: Die Nordsee Zeitung ging eine strafbewerte Unterrlassungsverpflichtungserklärung wg. falschem Eindruck, verbunden mit dem Versprechen der Zahlung einer Vertragsstrafe 10.000,-- € ab. Der gesamte Artikels wird aus dem Internet entfernt.

Vorgehen gegen den Buskeismus-Betreiber

2010 - 2019 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven ./. Rolg Schälike

Streitwert erhöht von Käfer e.V. -> HD – von 10.000,-- auf 20.000,-- €

Abmahnung

Abmahnung mit juristisch nicht durchsetbaren Anspruch "falscher Eindruzck" sowie einer nicht durchsetzbaeren UVE (Vertragsstrafe 10.000,-- e, Schadensersatz 15.000,-- €)

29.08.11, Montag, 17:53: Abmahnung durch RA Dr. Sven Krüger im Auftrag von AMARITA Bremerhaven GmbH per Mail wg. falschem Eindruck, der durch die Wiedergabe des Artikels in der Nordsee Zeitung entstanden ist, verbunden mit der Aufforderng der Unterzeichnung einer strafbewehrten UVE mit einer Verteragsstrafe von 10.000,-- € pro Verstoß sowie mit einer erpflichtung zur Zahlung von 15.000,-- € Schadensersatz. Termin 01.09.2011, 09:00 Uhr, odnungsgemäß unterzeichnet. Rechtsanwalt Drt. Sven Krüger wusste und weiß, dass die Forderungen Unsinn und nicht durchsetzbar sind.

01.09.11, Donnerstag, 09:00: Freche Mail-Antwort von Rolf Schälike an Dr. Mailänder im Vertrauen auf die Richter der Pressekammer Hamburg

01.09.11, Donnerstag: Schreiben von Rechtsanwalt Reinecke an Dr. Mailänder - Ein Unterlassungsanspruch bestehe nicht.

Verfügungsverfahren 324 O 487/11

Im Antrag wird die Katze aus dem Sack gelassen. AMARITA dient offensichtlich nur als Anlass, Rolf Schälike als Gerichtsberichterstatter zu vergraulen, finanziell und psychisch kaputt zu machen.

01.09.11: Antrag mit Anlagen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, keinen falschen Eindruck - wie bei dem Ehepaar Krämer und der Nordsee-Zeitung - zu erwecken. Ausführliche zum großen Teil unsinnige Darlegung, weshalb Rolf Schälike insgesamt nicht über Gerichtsverhandlungen berichten dürfte.

Die Richter möchten den Buskeismus-Betreiber, Rolf Schälike in einer Klapse sehen

Buske macht mit und gibt eins drauf, um prozessual "sicher" zu gehen.,Buske ändert das Verbot "Eindruck zu erwecken" in "Verdacht zu verbreiten". Zusätzlich erfolgt in der Verfügung Wink mit dem Zaunpfahl. In der einstweiliugen Vwerfügung wird der Grund für den Erlass der einstweiligen Verfügung "wegen Unterbringung (im einer Klapse)" genannt. Buske behasuptet später, das wäre eine Clickfehler in der Geschäftsstelle. Das Originasl mit den Richterunterschriften wird in der Akte ausgetauscht.

28.09.11: Einstweilige Verfügung mit "wegen Unterbringung", erlassen von VorsRi Buske, Ri Dr. Maatsch, Ri Dr. Link. Begründung Erzeugung eines unzulässigen Verdachts durch die Veröffentlichung des Artikels der Nordsee-Zeitung. Zustellung an Schälike, ohne Namen der Urkundenbeamtin. Streitwert 10.000,-- €.

06.10.11: Schriftsatz von RA Eberhard Reinecke - mein Mandant beabsichtigt nicht, eine Abschlusserklärung abzugeben.

24.10.11: Mail von RA Krüger an Ulrich Marseille. Ulrich Marseille stimmt dem Krüger-Vorschlag zu Erhebung der Hauptsacheklage zu.

Richter-Ablehnungsgesuche

12.10.11: Befangenheitsantrag III / Schutzschrift gegen Buske wg. Unterbringung

05.01.12: Befangenheitsantrag gegen Buske zurückgenommen wg. Wechsel dieses Richters zum OLG

09.11.11: Dienstliche Stellungnahme von VorsRi Buske. Nicht gehört, „Das stimmt“ gehört zu haben.

16.03.12: 1.HS-Verhandlung, Käfer, Mittler, Link endete mit Befangenheitsantrag gg. DR. Link, auch BA-Antrag gg. Dr. Maatsch wg. Unterbringung in der Verhandlung eingereicht.

21.03.12: Dr. Link, Dienstliche Stellungnahme

22.03.12: Dr. Maatsch, Dienstliche Stellungnahme

03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Stellungnahme von Dr. Maatsch

03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Stellungnahme von Dr. Link

17.04.12: LG-Beschluss mit falschem Aktenzeichen (324 O 447/11) Befngenhweitsanträge gegen Dr. Maatsch und Dr. Link werden zurückgewiesen. VorsRi'in Käfer, Mittler, Ellerbrock. Keine Beschwerde.

23.08.12: RS Begründung des Ablehnungsgesuchs gg. Mittler mit Anlage A1-A3

19.09.12: Mittler, dienstliche Stellungnahme

04.10.12: LG-BA-Ablehnungs-Beschluss gg. Mittler von Käfer, Ellerbrock, Dr. Link. Keine Beschwerde eingelegt.

19.02.13: Befangenheitsantrag gg. Mittler, Dr. Link wg. 324 O 58/13 (eidest. Vers. Krüger)

05.03.13: Mittler, Dienstliche Stellungnahme

05.03.13: Link, Dienstliche Stellungnahme

12.03.13: RS, Stellungnahme zur dienstl. Stellungnahme von Mittler

12.03.13: RS, Stellungnahme zur dienstl. Stellungnahme von Dr. Link

02.04.13: LG-Beschluss BA-Ablehnung Mittler, Dr. ink wg. Rechtsmissbrauch, verfahrensfremde Zwecke 324 O 616/13. Käfer, Mittler. Link

10.04.13: BA-Antrag gg. Käfer

10.04.13: BA-Antrag gg. Link

10.04.13: BA-Antrag gg. Mittler

17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Link

17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Käfer

17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Mittler

19.04.13: Tippfehler korrigierte Fassungen angegeben.

25.04.13: LG-BA-Selbstentscheidungs-Beschwerde-Beschluss BA gg. Käfer, Mittler, Link zurückgewiesen.

27.05.13: LG-Selbstentscheidungs-Beschluss, Käfer, Mittler, Dr.Link Beschwerde wird nicht abgeholfen. Mittler hätte nicht entscheiden dürfen wg. Krankheit.

10.06.13: OLG-BA-Beschluss 7 W 46/13 Selbstentscheidungs-BA abgelehnt Buske, Meyer, Dr. Weyhe

Neue Abmahnung

05.10.11, Mittwoch: 06.10.11, Donnerstag, neue Abmahnung erhalten mit Mail mit Termin, Montag, den 10.10.11 9:00. Gegenstand: Artikel der Nordsee-Zeitung, Diesmal Eindruck und Verdacht

10.10.13: Antwort des Buskeismus-Betreibers mit einer Mail an RA Dr. Sven Krüger

13.10.11: Schutzschrift von RA Reinecke zur neuen AbmahnungEEinen Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügugn gab bes nicht.

Ordnungsmittelverfahren

27.10.11: Ordnungmittelantrag wegen Änderung des Internet-Auftritts.

09.11.11 Schritsatz von RA Reinecke an LG zhum OM-Verfahren

22.11.11 Schritsatz von RA Reinecke an LG zum OM-Verfahren

14.12.11 Schritsatz von RA Reinecke an LG zum OM-Verfahren

08.05.13: Reinecke, Beschwerde-Begründung gegen den LG-Selbstentscheidungs-Beschluss (324 O 616/11)

05-20.06.13 Schreiuben LG: Über den OM-Antrag muss noch entschieden werden. RA Krüger: Bleibe beio dem OM-Antrag, Reinecke: Bitte um anderen Termin

15.08.13: OM-Beschluss, 1.500,-- €, ersatzweise für je 500,- € ein Tag Haft. Käfer, Dr. Link, Dr. Linke. A#Beschluss erhalten am 22.08.13

Die Justiz hat es eilig, übt Druck aus

20.08.13: Aufforderung zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen

02.09.13: Beschwerde Reinecke – Beschwerde gegen OM-Beschluss ohne Begründung

04.09.13: LG-Schreiben - Beschwerde hat schon allein aufschiebende Wirkung

16.09.13: Reinecke, Begründung der Beschwerde gegen den OM-Beschluss

18.09.13: LG Beschluss Kafer, Dr.Link, Dr.Linke – Beschwerde gegen OM-Beschluss wird nicht abgeholfen. Eine Begründugn dsafür giobt es nict. Die Höhe der Tagessätze häbgt vom Streitwert ab, nuchtz von den finanztiellen Verhältnissen des Gläubigers.

20.09.13: OLG hat das OM-Verfahren übernommen. Buske entscewidet über seine eigene LG-Verfügung

30.09.13: Reinecke, Stellungnahme zum OM-OLG-Verfahren 7 W 88/13

08.10.13: Dr. Oasinmski (Knazlei Krüger) ans OLG zum OM-Verfahren

17.10.13: Reinecke ans OLG. Beim OM-Antrag falsche Urkunden eingereicht.

25.03.14: OLG-OM-Beschluss 7 W 88/13 Buske, Dr. Weyhe Meyer. 1.500,- € 3 Tage x 500,- €. Sofortige Beschwerde gegen LG-OM-Beschluss (1.500,- €) wird zurückgewiesen. Buske hat die e.V. beschlossen, dürfte hier eigentlich nicht tätig sein.

15.05.14: OM-Verfassungsbeschwerde Reinecke mit rein formalen Argumenten. Dass Buske beim OLG nicht entscheiden durfte, wurde nicht thematisiert.

30.05.14: 120,96 € Kosten aus dem OM-Verfahren an Dr. Sven Krüger überwiesen

14.10.14: BVefG-Beschluss, 1 BvR 1128/14 - Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung nicht angenommen. Kirchhoff, Masing, Baer

11.02.15: Ladung zum Antritt der Ordnungshaft mit den fehlerhaften wichtigen Hinweisen zum Antritt der Ordnungshaft.

19.-22.03.15: Drei Tage Knastaufenthalt von Rolf Schälike in UHA-Holstenclacis. Bericht von Rolf Schälike. Das war der dritte Knatsaufenthalt in der UHA Holstenglasic, der zweite wegen Buske.

Parallelverfahren eines möglichen Zeugen

16.12.11: Verhandlung beim Landgericht gegen Hoppmann, Az. 324 O 323/11. Verhandlungsbericht von Rolf Schälike

18.12.11 Mail von Hoppmann. Trinkprotokolle wurden angeblich gefälscht (keine Aussage zu den Trinkprotokollen von Frau Krämer), Stellt sich als Zeuge zur Verfdügung.

April 12: In der Sache 324 O 323/11 kam es nicht zu keiner Beweisverhandlung, sondern zu einem Vergleich mit einer strafbewehrten UVE seitens Hoppmann

Rechstanwalt John und Herr Hoppmann dürften so eingeschüchtert sein, dass es an einer Bereitschaft zu Klärung des Sachverhalts inzwischen fehlt.

Hauptsacheverfahren 324 O 616/11

24.10.11: Mail von RA Krüger an Ulrich Marseille. Ulrich Marseille stimmt dem Krüger-Vorschlag zu Erhebung der Hauptsacheklage zu.

27.10.11: Hauptsacheklage mit Anlagen K4, K5, K7, K8, K14, K15, K16

02.11.11: LG-Schreiben mit Gelegenheit zur Stellungnahme

23.11.13: 664,47 € Kosten an RA Dr. Sven Krüger für die einstweilige Verfügung überwiesen

12-13.12.13: LG-Schreiben - Terminierung auf den03.02.2012

14.12.11: Schreiben RA Reinecke. VorsRi Andreas Buske wechselt zum OLG.

16.12.11: RA Reinecke. Klageabweisung beantragt (ohne Begründung). LG Termininaufschub genehmigt.

18.12.11: Michael Peter Hoppmann stellt sich als Zeuge zur Verfügung

12.01.12: Begründung des Antrages auf Abweisung der Klage

19.01.12: Anmerkungen von RA Dr. Sven RÜGER zur Klageerwiderung

20.01.12: Umladung auf den 16.03.12

09.03.12: Stellungnahme vom RA Reinecke zum Schriftsatzu vom 19.01.12

16.03.12: 1.HS-Verhandlung, Richter/Innen; Käfer, Mittler, Dr. Link - endete mit einem Befangenheitsantrag gg. DR. Link, auch BA-Antrag gg. Dr. Maatsch. Verhandlungsptotokoll

26.04.12: Schriftverkehr Verfügung 447/11 ist tatsächlich falsch, wird geändert in 616/11, Käfer und anderes

16.08.12: RS-Schreiben zum Verdacht mit Anlage B4. Das Verfahren widersüricht den Grundsätzen der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen. Berichterstattung wird unzulässig

17.08.12: 2.HS-Verhandlung Richter/Innen: Mittler, Ellerbrock, Dr. Link mitBA-Antrag gg. Vorsitzende Mittler wg „Verdacht“. Verhandlungsprotokoll

20.08.12: Reinecke ans Landgericht

08.11.12: Schriftgverkehr zur Terminverschiebung

26.11.12: 1.568,49 € RA Kosten an Eberhard Reinecke überwiesen

11.01.13: Schritfsatz RA Reinecke ans LG zu § 186 StGB

21.01.13: Schriftsatz RA Krüger ans LG § 186 StGB gilt. Bezug auf Wenzel-Burkhardr 5. Auflage Kap. 5, Rz. 211

24.01.13: Schriftsatz von RA Krüger. Zeugenangebot

25.01.13: 3.HS-VerhandlungKäfer, Mittler, Dr. Link. [Verhandlungsprotokoll]

01.02.13: Schreiben von RA Reinecke ans LG

22.02.13: LG-Beschluss - Verschiebung des Verkündungstermins

26.04.13: LG-Beschluss - Verschiebung des Verkündungstermins

26.04.13: Urteil 324 O 616/11 Streitwert 20.000,-- €; Verbot wg. Verdacht erlassen, Abmahnkosten zurückgewiesen. Käfer, Mittler, Dr. Linke

16.05.13: 2.361,00 € RA Kosten + Gerichtskosten an Dr. Sven Krüger überwiesen

28.05.13: 138,00 € Kosten an Justizkasse (Mahngebühren) überwiesen

26.09.13: 301,00 € Kosten an die Justizkasse für die einstw. Verfügung überwiesen.

26.09.13: 15,00 € an die Justizkasse überwiesen. Unklar, welche Forderung

Aufforderung zur Erteilung von Hausverbot

März 2012: RA Dr. Sven Krüger fordert die Gerichtspräsidenten auf, dendem Buskeismus.Betreiber Hausverbot zu erteilen, DRIZ März 2012

Berufungsverfahren 7 U 44/13

13.05.13: Reinecke: Antrag auf Akteneinsicht

21.05.13: Schreiben RA Reinecke – Einlegung der Berufung (ohne Begründung)

30.05.13: Krüger - Berufung zurückweisen (ohne Begründung)

17.06.13: Reinecke - OLG - Antrag auf Friastrverlängerung

24.07.13: RA Reinecke, Berufungsbegründung

31.07.13: Verfuegung - Aufforderung an die Klägerin zur Stellungnahme

28.08.13: Erwiderung von RA Dr. Katrin Osinski (Kanzlei Dr. Sven Krüger)

26.04.18: Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG

11.12.18: Terminierung durch OLG auf den 05.03.19

03.03.19: Schreiben von Rolf Schälike ans OLG

05.03.19: Berufungsverhandlung. Verhandlungsbericht von Rolf Schälike; Verhandlungsprotokoll

09.04.19: Urteil Buske, Dr. Weyhe, Meyer

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Persönliche Werkzeuge