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[http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Hannover.pdf Urteil] Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006<br> | [http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Hannover.pdf Urteil] Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006<br> | ||
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.<br> | Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.<br> | ||
- | Das Landgericht Hannover hat das AG Urteile gekippt, weil nicht nachgewiesen wurde, dass es die gleichen Urkunden sind. | + | [http://www.buskeismus.de/urteile/9S1806_LG_Hannover.pdf Urteil] des Landgericht Hannover 9 S 10/08 v. 03.11.2006: Das Urteile des AG wurde gekippt, weil nicht nachgewiesen wurde, dass es die gleichen Urkunden sind.<br> |
- | + | Die Zulässigkeit einer Veröffentlucung war nicht Gegenstand der Verhandlung | |
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Version vom 15:32, 21. Dez. 2008
Die Veröffentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.
Veröffentlichung erlaubt
Veröffentlchung verboten
Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt
Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.
Urteil des Landgericht Hannover 9 S 10/08 v. 03.11.2006: Das Urteile des AG wurde gekippt, weil nicht nachgewiesen wurde, dass es die gleichen Urkunden sind.
Die Zulässigkeit einer Veröffentlucung war nicht Gegenstand der Verhandlung