Veröffentlichung historischer Dokumente

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-Die Veröfentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.+Die '''Veröffentlichung histotscher Dokumente''' im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.
-== Verbotsurteile ==+== Veröffentlichung erlaubt ==
-[http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Hannover.pdf Urteil] Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006<br> 
 +== Veröffentlchung verboten ==
-[[Kategoerie:Glossar]]+== Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt ==
 + 
 +[http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Hannover.pdf Urteil] Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006<br>
 +Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.<br>
 + 
 + 
 +[[Kategorie:Glossar]]

Version vom 15:18, 21. Dez. 2008

Die Veröffentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.


Veröffentlichung erlaubt

Veröffentlchung verboten

Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt

Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.

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