Marseille-Heime
Aus Buskeismus
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Verfahren von Marseille-Einrichtungen und von Ulrich Marseille gegen Kritik
Inhaltsverzeichnis |
Ulrich Marseille ist eine schillernde Person
In Wikipedia lesen wir:
- Biografie
- Theo und Ilse Marseille bauten nach dem Krieg mit Filmtheatern ein florierendes Unternehmen auf. Theo Marseille entstammt einer Seidenweberfamilie aus Krefeld. Ulrich Hansel wurde nach dem Tod von Theo Marseille von dessen Frau Ilse adoptiert. Nach dem Abitur studierte Marseille an der Universität Bremen Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften, ohne den Abschluss zu erreichen.
- Politiker
- 2001 trat Marseille in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive – die so genannte „Schill-Partei“ – ein und war deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl von Sachsen-Anhalt 2002. Die Partei scheiterte damals mit 4,5 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde. Im gleichen Jahr kam er in die Schlagzeilen, weil er den Hamburger Parteivorsitzenden Ronald Schill in seinem Privatflugzeug von Hamburg nach München geflogen hatte, damit dieser dort eine Haarprobe zur Entkräftung von Gerüchten des Kokainmissbrauchs abgeben konnte. 2003 trat Marseille aus der Partei aus.
- Gerichtsverfahren
- Ein Verfahren Marseilles durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Zulassung zum Staatsexamen ging zu seinen Ungunsten aus. Nachdem er 1983 das erste Staatsexamen nicht bestanden hatte, hatte er versucht, sich für die Nachprüfung eine juristische Examensarbeit zu kaufen. Marseille klagte erfolglos gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes, das ihn von weiteren Prüfungen ausgeschlossen hatte, nachdem sein Täuschungsversuch ans Licht gekommen war [4] [5] [6]. Trotzdem wird Marseille in den Medien gelegentlich fälschlich als Jurist bezeichnet.
- 2009 wurde Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6 Mio. € an die Staatskasse zu zahlen. Das Oberlandesgericht Naumburg wies Marseilles Revision gegen das Urteil zurück, änderte jedoch die Geldauflage ab.
- In einem anderen Verfahren wurde Marseille 2010 vom Landgericht Halle wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit Abschluss des Revisionsverfahrens beim Oberlandesgericht Naumburg ist das Urteil seit Juli 2011 endgültig rechtskräftig. Ulrich Marseille bestreitet das.
- Marseille erklärte wenige Tage nach dem Urteil gegenüber dem Magazin Wirtschaftswoche zunächst nur seine Bereitschaft zum Rücktritt von seinem Posten, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren. Nur sechs Tage später teilt das Manager Magazin die Demission Marseilles mit.
Hinweis von Rolf Schälike: Ob diese Information in Wikipedia alle stimmen, wissen wir nicht. Wir prüfen auch nicht, was in Wikipedia präzisiert, korrigiert, richtig gestellt wird. Insofern können einige Angaben falsch sein, z.B. ob tatsächlich 6. Millionen € Strafe gezahlt werden musste. Es ist auch strittig, ob alle beiden Strafverfahren rechtskräftig sind. Das Landgericht Hamburg hat am 08.08.2012 in den hier beschriebenen Äußerungsverfahren lediglich bestätigt, dass ein Strafverfahren rechtskräftig ist. Wahrscheinlich das mit der Bestechung einer Krankenkassengutachterin.
Marseille-Einrichtungen
Als Zensor bzw. Streithansel haben wir Ulrich Marseille bzw. die Marseille Kliniken AG und deren Firmen in Hamburg nicht selten erlebt.
324 O 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
324 O 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
324 O 543/17 - MK-Klinikern AG vs. HANDELSBLATT, Lars-Marten Nagel. Einsweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Schon wieder: Anfragen vom HANDELSBLATT Info der MK-Kliniken AG vom 11.12.2018
324 O 327/16 - MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH - Urteil, Verhandlungsbericht, 23.06.2017: Es wir untersagt, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, „‘Die Chefetage will eine Pflege am Fließband aufbauen‘, sagt Betriebsrats-Vize Jurij Schmidt.“, wenn dies geschieht wie in dem Artikel mit der Überschrift "Neue Runde im Streit um die Flora Marzina in Herne" in der „ W. A. Zeitung“ und auf der Website unter https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/neue-runde-im-streit-um-die-flora-marzina-in-herne-id11652205.html.
324 O 172/16 / 7 U 68/17 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – Verhandlungsbericht, LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG. Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 2) 32 %, die Beklagte zu 1) 38 % und die Beklagte zu 2) 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen die Beklagten jeweils die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagte zu 1) 36 % und die Beklagte zu 2) 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 2) 51 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 7 U 88/17 – Berufungsverfahren. Noch nicht abgeschlossen.
Es ist das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 6/16
324 O 6/16 / 7 U 204/16 - Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil 324 O 6/16 vom 20.10.2016. Info der Antragstellerin: „Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. “
324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein.
324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. Info der Antragstellerin: „Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.“ Beschluss
15.08.2013: OM-Beschluss. AMARITA Bremerhaven GmbH versucht über Haft den Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike zum Schweigen zu bringen. Rolf Schälike war drei Tage in Haft. Für Ulrich Marseille und Dr. Sven Krüger ist alles nur ein Geschäft, Erzeugung kaputter Menschen und Knast einbezogen.
20a C 72/12 / 324 S 2/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betfeiber) AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2013. Berufungsurteil LH HH 324 S 2/13 vom 13.09.2013. Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Bedtreiber verloren.
324 O 616/11 / 7 U 44/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike Verhandlungsbericht 16.03.2012. Urteil von 26.04.13. OLG-Urteil 7 U 44/13 vom 09.04.2019. Hauptsacheverfahren zum Verfügunggsverfahren 324 O 487/11
324 O 487/11 - Verfügungsverfahren AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike - Beschluss vom 20.09.2011
12.09.2011 Die Norsee Zeitung wird von AMARITA Bremerhaven GmbH zu der folgenden Unterwerfungs-Erklärung gezwungen.
324 O 323/11 - AMARITA Bremerhaven GmbH vs. ex-Pfleger M.H. Verhandlungsbercht 16.11.2012. Es kam offenbar zu einem Vergleich mit Verschwiegenheitspflicht.
324 O 312/11 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Ehepaar Anke und Klaus K. Verhandlungsbericht Das Ehepaar Klaus und Anke K. gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab.
Stolze Berichte über unterdrückte Kritik
- 27.11.2018 Übersicht über die Verfahren. "MK-Kliniken AG triumphieren gegen RTL und "Team Wallraff" - Während Klinikkonzern Helios vor dem OLG Hamburg eine herbe Niederlage einstecken musste, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin siegreich"
- 05.11.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 553/17 - "Wegen "Team Wallraff"-Berichterstattung: RTL zu Schadensersatz und Richtigstellung verurteilt". MK-Kliniken AG erzielt weiteren juristischen Sieg gegen Kölner Privatsender"
- 11.01.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 6 /16 / 7 U 204/16 - RTL kassiert weitere Niederlage gegen MK-Kliniken AG: OLG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen falsche Behauptungen von "Team Wallraff"
- 22.11.2017 Mitteilung in Sachen OLG Köln 15 U 187/16 - ""Team Wallraff": Teures journalistisches Versagen - OLG-Richter sprechen MK-Kliniken Schadensersatz wegen RTL-Reportage zu"
Ulrich Marseille als Kläger
20a C 72/12 / 324 S 2/13 - AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betreiber) AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2013. Berufungsurteil LH HH 324 S 2/13 vom 13.09.2013 Die Kläger haben gegen den Buskeismus-Betreiber verloren.
324 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 17.07.2012 wurde am 19.10.2012 bestätigt. Im Berufungsverfahren 7 U 104/12 wurde die Berufung am 11.06.2013 zurückgewiesen.
324 O 627/11 - Marseille Kliniken AG u. Ulrich Marseille vs. Axel Springer. Urteil vom 30.04.2012. Die eintweilige Verfügung vom 09.11.11 wurde in Ziff. I.b (Namensnennnung "Hansel") aufgehoben.
324 O 552/11 / 7 U 34/12 - Ulrich Marseille vs. manager magazin Bericht LG- Urteil vom 23.03.2012 und OLG-Urteil] vom 30.10.2012.
324 O 221/11 - Ulrich Marseille vs. SPIEGEL ONLINE Bericht Urteil vom 08.06.2012. Die Klage wurde vollumfänglich zurückgewisen. Infos zur Vergangenheit - Angriff auf Archive - auch, das Ulrich Marseille schumelte und einen anderen namen trug.
324 O 254/11 - Ulrich Marseille vs. manager magazin Bericht Urteil vom 08.06.2012. Klage vollumfänglich zurückgewiesen. Angriff auf Archivv - peinliche Enthüllungen und Nenennung seines früheren Namens.
324 O 376/11 - Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff Bericht. Die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 wurde bestätigt.
324 O 167/11 - Ulrich Marseille ./. www.sueddeutsche.de GmbH Bericht Urteil vom 04.11.2012 Klage wurde abgewiesen.
324 O 166/11 - Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff. Bericht Urteil vom 16.09.2011 - Äußerungsverbot
324 O 228/07 Marseille-Kliniken AG vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH. Kurzer Verhandungsbericht Urteil vom 03.08.2007
324 O 227/07 Ulrich Marseille vs. TAZ Verlag- und Vertriebs GmbH Kurzer Verhandungsbericht. Ein Vergleich wurde getroffen, 03.08.2007
324 O 204/06 Ulrich Marseille vs. Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH. Urteil vom 20.04.2007. Klage wegen wahren Behauptungen zum Geschäftlichen des Klägers vollumfänglich zurückgewiesen.
324 O 393/05 - Ulrich Marseille vs. Axel Springer (BILD v. 24.05.2005). Streit mit einem Kontrolleur am Flughafen Hamburg. Falsches Jet abgebildet. Urteil vom 01.12.2006:. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ein abgebildetes Foto eines Citation-Privatjets zusammen mit der Bildüberschrift "Mit so einem Citation-Privatjet wollte Marseille vom Geschäftszentrum abheben" zu veröffentlichen, sowie nicht zu behaupten, Ulrich Marseille hätte einen Grenzschutzbeamten angeraunzt "Sie wissen wohl nicht, wer ich bin?". Im übrigen wird die Klage abgewiesen (keine Rixchtigstellung, keine Distanzierung). Der Kläger trägt 3/5 der Kosten, die Beklagte 2/5. Kurzer Verhandlungsbericht und Bericht zur Beweisaufnahme
324 O 630/05 - Ulrich Marseille vs. Axel Springer. Hauptsacheklage. Urteil antragsgemäß ergangen. Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen Äußerung: Spitzen-Kandidat der Schill-Partei "... erhielt ... nach nicht bestandenem Examen keine erneute Zulassung wegen eines Täuschungsversuchs 1984." Urteil vom 31.03.2006:
Ulrich Marseille als Beklagter
11.05.2005: LG Hamburg Az. 324 O 265/05 - Wilhelm Hecker vs. Marseille Kliniken AG und M.S. - Einstweilige Verfügung erlassen.
- 13.09.2006: Ordnungsmittelbeschluss 324 O 265/05. Der Schuldner hat wegen Zuwiderhandlung gegen die einstweilge Verfügung Ordnungsgeld in Höhe von € 1.500,- zu zahlen. Verhandlungsbericht Ordnungsmittelbeschluss
324 O xxx/05 Ulrich Marseille vs. Axel Springer. 20.06.2005: Einstweilige Verfügung. Siehe Hauptsacheklage 31.03.2006 324 O 630/05
Ulrich Marseille gegen Buskeismus-Betreiber
Sonstige Ulrich Marseille-Verfahren
Die folgenden Informationen sind von uns nicht auf deren Richtigkeit und Aktualität recherchiert worden. Wir haben diese aus dem Internet. Für Präzisierungen und Richtigstellungen sind wir dankbar.
- 23.06.2005: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier hat Ulrich Marseille gegen die luxemburgische Tochter der Hamburger M. M. Warburg Bank und den früheren Abteilungsleiter der Bank keinen Schadensersatzanspruch wegen eines Darlehens an Lars Windhorst. Info.
- 21.12.2009: Lars Windthorst einigt sich mit Staatsanwaltschaft und Landgericht Berlin wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung auf Zahlung einer Million Euro an die Staatskasse und 2,5 Millionen an den Gläubiger Ulrich Marseille.
- 30.11.2011: Im Internet finden wir die folgende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30.11.2011:
- Naumburg, den 30. November 2011
- (OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen
- In dem gegen einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
- Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.
- Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
- Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 162/11; Landgericht Halle: 2 Ns 42/07
- gez. Ewald, stellv. Pressesprecherin
- Impressum: Oberlandesgericht Naumburg, Pressestelle, Domplatz 10, 06618 Naumburg, Tel: (03445) 28 23 23, Fax: (03445) 28 20 00, Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de
Auch in Köln wurde geklagt
Info der Klägerin: „Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.