Marseille-Heime
Aus Buskeismus
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- | <font color="#800000">'''324 O 6 /16 / 7 U 204/16'''</font> Verfügungsverfahren - '''AMARITA Oldenburg GmbH''' u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 [https://www.presseportal.de/pm/7994/3246713 Info] der Antragstellerin: „<i>Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom '''14.12.2015'''. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. </i>“ | + | <font color="#800000">'''324 O 6/16 / 7 U 204/16'''</font> Verfügungsverfahren - '''AMARITA Oldenburg GmbH''' u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 [https://www.presseportal.de/pm/7994/3246713 Info] der Antragstellerin: „<i>Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom '''14.12.2015'''. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. </i>“ [http://www.buskeismus.de/urteile/324O616_U.pdf Urteil], Az. <font color="#800000">'''324 O 6/16'''</font> |
<font color="#800000">'''324 O 449/15'''</font> - '''AMARITA Oldenburg GmbH''' u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am '''19.01.2019''' – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu <font color="#800000">'''324 O 309/15'''</font> sein. | <font color="#800000">'''324 O 449/15'''</font> - '''AMARITA Oldenburg GmbH''' u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am '''19.01.2019''' – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu <font color="#800000">'''324 O 309/15'''</font> sein. |
Version vom 01:32, 12. Apr. 2019
Verfahren von Marseille-Einrichtungen gegen Kritik:
324 O 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
324 O 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
324 O 543/17 - MK-Klinikern AG vs. HANDELSBLATT, Lars-Marten Nagel. Eindweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Info 11.12.2018
324 O 327/16 MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH - Urteil unbekannt. Verhandlungsbericht, 11.10.2016
324 O 172/16 / 7 U 88/17 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – Verhandlungsbericht, LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG. Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 2) 32 %, die Beklagte zu 1) 38 % und die Beklagte zu 2) 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen die Beklagten jeweils die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagte zu 1) 36 % und die Beklagte zu 2) 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 2) 51 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 7 U 88/17 – Berufungsverfahren.
Es ist das Hauptsacheverfahren zu 324 O 6/16
324 O 6/16 / 7 U 204/16 Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 Info der Antragstellerin: „Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. “ Urteil, Az. 324 O 6/16
324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein.
324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. Info der Antragstellerin: „Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.“ Beschluss
15.08.2013: OM-Beschluss. AMARITA Bremerhaven GmbH versucht über Haft den Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike zum Schweigen zu bringen. Rolf Schälike war drei Tage in Haft. Für Ulrich Marseille und Dr. Sven Krüger ist alles nur ein Geschäft, Erzeugung kaputter Menschen und Knast einbezogen.
20a C 72/12 AMARITA Bremerhaven GmbH, Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike (Buskeimsus-Betrfeiber) AG Hamburg, Urteil vom 09.01.2013. Berufubngsurteil LH HH 324 S 2/13 vom 13.09.2013
324 O 616/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike Verhandlungsbericht 16.03.2012. Urteil von 26.04.13.
324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike - Beschluss vom 20.09.2011
12.09.2011 Die Norsee Zeitung wird von AMARITA Bremerhaven GmbH zu der folgenden Unterwerfungs-Erklärung gezwungen.
324 O 323/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. ex-Pfler M.H. Verhandlungsbercht 16.11.2012. Es kam offenbar zu einem Vergleich mit Verschwiegenheitspflicht.
324 O 312/11 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Ehepaar Anke und Klaus K. Verhandlungsbericht Das Ehepaar Klaus und Anke K. gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab.
Auch in Köln wurde geklagt:
Info der Klägerin: „Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.
Stolze Berichte über unterdrückte Kritik
- 27.11.2018 Übersicht über die Verfahren. "MK-Kliniken AG triumphieren gegen RTL und "Team Wallraff" - Während Klinikkonzern Helios vor dem OLG Hamburg eine herbe Niederlage einstecken musste, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin siegreich"
- 05.11.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 553/17 - "Wegen "Team Wallraff"-Berichterstattung: RTL zu Schadensersatz und Richtigstellung verurteilt". MK-Kliniken AG erzielt weiteren juristischen Sieg gegen Kölner Privatsender"
- 11.01.2018 Mitteilung in Sachen 324 O 6 /16 / 7 U 204/16 - RTL kassiert weitere Niederlage gegen MK-Kliniken AG: OLG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen falsche Behauptungen von "Team Wallraff"
- 22.11.2017 Mitteilung in Sachen OLG Köln 15 U 187/16 - ""Team Wallraff": Teures journalistisches Versagen - OLG-Richter sprechen MK-Kliniken Schadensersatz wegen RTL-Reportage zu"