Marseille-Heime

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Hamburger Verfahren von AMARITA Oldenburg GmbH und anderen Marseille-Einrichtungen: Hamburger Verfahren von AMARITA Oldenburg GmbH und anderen Marseille-Einrichtungen:
-324 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)+<font color="#800000">324 554/17'''</font> - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
-324 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)+<font color="#800000">324 553/17'''</font> - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
-324 O 172/16 / 7 U 88/17- AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG – heutige Verhandlung. Hauptsacheverfahren zu 324 O 6/16+<font color="#800000">324 O 172/16 / 7 U 88/17'''</font> - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG – heutige Verhandlung. Hauptsacheverfahren zu 324 O 6/16'''</font>
-324 O 6 /16 / 7 U 204/16 Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 [https://www.presseportal.de/pm/7994/3246713 Info] der Antragstellerin: „<i>Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. </i>“+<font color="#800000">'''324 O 6 /16 / 7 U 204/16'''</font> Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 [https://www.presseportal.de/pm/7994/3246713 Info] der Antragstellerin: „<i>Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. </i>“
-324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein.+<font color="#800000">'''324 O 449/15'''</font> - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu <font color="#800000">324 O 309/15 sein.
-324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. [https://www.presseportal.de/pm/7994/3085964 Info] der Antragstellerin: „<i>Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.</i>“ [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hamburg&Datum=22.07.2015&Aktenzeichen=324%20O%20309/15 Beschluss]+<font color="#800000">'''324 O 309/15'''</font> - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. [https://www.presseportal.de/pm/7994/3085964 Info] der Antragstellerin: „<i>Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: <font color="#800000">'''324 O 309/15'''</font>) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.</i>“ [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hamburg&Datum=22.07.2015&Aktenzeichen=324%20O%20309/15 Beschluss]
Auch in Köln wurde geklagt: Auch in Köln wurde geklagt:
-[https://www.presseportal.de/pm/7994/3970392 Info] der Klägerin: „<i>Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.</i>+[https://www.presseportal.de/pm/7994/3970392 Info] der Klägerin: „<i>Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln <font color="#800000">15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.</i>

Version vom 11:58, 4. Apr. 2019

Hamburger Verfahren von AMARITA Oldenburg GmbH und anderen Marseille-Einrichtungen:

324 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)

324 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)

324 O 172/16 / 7 U 88/17 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG – heutige Verhandlung. Hauptsacheverfahren zu 324 O 6/16</font>

324 O 6 /16 / 7 U 204/16 Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 Info der Antragstellerin: „Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen.

324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein.

324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. Info der Antragstellerin: „Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.Beschluss

Auch in Köln wurde geklagt:

Info der Klägerin: „Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.</i>

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