Gabriel-Klägerismus
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- | *'''02.11.2005''' - LG HH,Az.: 324 O 795/05 Die Einstweilige Verfügung wurde vom Verlag als endgültige Regelung anerkannt. Sigmar Gabriel klagte im Zusammenhang mit dem "Schwarzbuch VW" von Hans-Joachim Selenz gegen die Eichborn AG (Verlag). [http://www.flegel-g.de/insiderwissen-57.html Schreiben] von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz an die Staatsanwaltschft. | + | *'''02.11.2005''' - LG HH,Az.: 324 O 795/05 Die Einstweilige Verfügung wurde vom Verlag als endgültige Regelung anerkannt. Sigmar Gabriel klagte im Zusammenhang mit dem "Schwarzbuch VW" von Hans-Joachim Selenz gegen die Eichborn AG (Verlag). Siehe dazu [http://www.flegel-g.de/insiderwissen-57.html Schreiben] von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz an die Staatsanwaltschft. |
*'''27.02.2007''' 36 A 253/06 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels: [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061205_hansolg_ag.htm#Sigmar_Gabriel_vs._Marcel_Bartels Bericht] [http://www.buskeismus.de/urteile/36AC25306_070227_bartels.pdf Urteil] | *'''27.02.2007''' 36 A 253/06 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels: [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061205_hansolg_ag.htm#Sigmar_Gabriel_vs._Marcel_Bartels Bericht] [http://www.buskeismus.de/urteile/36AC25306_070227_bartels.pdf Urteil] |
Version vom 17:12, 29. Jul. 2018
- 02.11.2005 - LG HH,Az.: 324 O 795/05 Die Einstweilige Verfügung wurde vom Verlag als endgültige Regelung anerkannt. Sigmar Gabriel klagte im Zusammenhang mit dem "Schwarzbuch VW" von Hans-Joachim Selenz gegen die Eichborn AG (Verlag). Siehe dazu Schreiben von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz an die Staatsanwaltschft.
- Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde 30.08.07 nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhauf), seine Berufung zurück.
- 26.04.2013 324 O 644/12 Sigmar und Anke Gabriel (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH Bericht
- 01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d.
- 26.04.13 LG-Urteil 324 O 644/12 : Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
- Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte:
- 05.11.2014 7 U 30/14 – OLG HH 5.11.14: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
- 05.04.2013 324 O 645/12 - Landgericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH. Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
- Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte
- 25.11.2014 HansOLG-Urteil 7 U 42/13: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
- August 2016, BGH: Az: VI ZR 540/14, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.