Bayer-Entscheidung
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+ | Aus der Bayer-Entscheidung folgt nicht, dass aus denZeitungen nd anderen massenmedien ungeprüft - ohne eigene Recherchen -zitiert werden darf. Über die Notwendigkeit und die Tiefe der eigenen recherchen bzw. der Distanzierung oder Klarstellung entscheiden frei und unabhängig die Zensurrichter der Zensurkammern. | ||
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Aktuelle Version
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1555/88 vom 09.10.1991 wird als Bayer-Entascheidung bezeichnet.
Die Entscheidung beschäftigt suich mit dem Zitatprivileg.
Aus der Bayer-Entscheidung folgt nicht, dass aus denZeitungen nd anderen massenmedien ungeprüft - ohne eigene Recherchen -zitiert werden darf. Über die Notwendigkeit und die Tiefe der eigenen recherchen bzw. der Distanzierung oder Klarstellung entscheiden frei und unabhängig die Zensurrichter der Zensurkammern.
[bearbeiten] Leitsätze
1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verkannt, wenn Formulierungen, in denen die Bewertung tatsächlicher Vorgänge zum Ausdruck kommt, als Tatsachenbehauptungen angesehen werden.
2. Es verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), wenn sich jemand, der eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, zur Erfüllung seiner Darlegungslast nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf.