Pseudostatthaft

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Es gibt Gerichtsentscheidungen, welche in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, bestimmte Äußerungen sind statthaft. In Wirklichkeit sind diese lediglich '''pseu...)
Zum nächsten Versionsunterschied →

Version vom 15:59, 23. Nov. 2008

Es gibt Gerichtsentscheidungen, welche in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, bestimmte Äußerungen sind statthaft. In Wirklichkeit sind diese lediglich pseudostatthaft, weil das Gericht die Statthaftigkeit der Äußerung aus formalen oder anderen Gründen nicht behandelt hat.

Das Gegenteil zur Pseudostatthaftigkeit ist das Pseudoverbot.

[bearbeiten] Begriff

Dieser Begriff wurde eingeführt von Rolf Schälike im November 2008, um die fehlende Allgemeinverbindichekit der meisten Gerichtsentscheidungen sprachlich deutlich zu machen, denn fast alle Gsrichtsentscheidungen betreffen Einzelfälle und bieten keine Rechtssicherheit für die Meinungs- und Äußerungsfreiheit.

[bearbeiten] Klassische Pseudogenehmigungen

LG Zwickau A.z. 2 O 241/08 v,. 22.04.08 Mit diesem Urteil wurde eine Austellung erlaubt, in der eine Stasi-IM, welcher zunächst eine Einstweilige Verfügung erwikt hatte, namentlich genannt und bildlich gezeigt wurde. Das Landgeericht Zwickauu hob die Rinstweilige Verfügung wegen fehlender Passivlegitimation eines der Beklagten auf. Der Kläger hat aus finanzielen und anderen Gründen auf die berufunhg verzuchtet, so dass die Susstellung wieder - sogar noch schärfer - mit Nennung seines namens und seines Bildes, sogar als Wanderaustellung, gezeigt wird.


[bearbeiten] Links =

Persönliche Werkzeuge