Abmahnwahn
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== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 07:11, 22. Mär. 2013
Abmahnwahn bezeichnet den Missbrauch der Abmahnung.
Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren. Es gibt viele Ursachen, in den Abmahnwahn zu verfallen:
- Missbrauch von Mandanten durch Rechtsanwälte zu Aufrechterhaltunmg des eigenen Geschäftsmodells
- Mimosenhaftes, z.T. krankhaftes Verhalten gegenüber Kritik und unangenehme Berichterstattung
- Kriminelles Machtsbestreben. Kritiker und Gegner werden - koste es was es wolle - beseitigt.
- Psysische Störungen, wie Geltungssucht, Psychopatie und andere psysische Störungen
- Kriminelle Geschäftsmodelle. Allerdins hgäufige im Wettbewerbs- und Urheberrecht, qweil sich im ÖÄuß0erngsrecht das berechtigte Interesse schwerer vorgaukeln lässt.
Die Richter, überfordert, in Formalitäten verfallen, aber auch selbst oft krankhaft veranlagt widersetzen sich dem Abmahnwahn nur punktuell
Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.
Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.