Ordnungsgeld

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 12:29, 29. Okt. 2008

Ordnungsgeld ist ein Druckmittel zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (Ordnungsmittel).

Wer gegen einen Verbotstenor verstößt, riskiert die Verpflichtung zur Zahlung eines Ordnungsgeldes, dessen maximale der Höhe bereits in der Verfügung angedroht wird.

[bearbeiten] Umfang

Da § 890 ZPO eine Höhe von bis zu 250.000,- Euro vorsieht, wird zu Zwecken der Abschreckung regelmäßig diese Maximalsumme beantragt. Tatsächlich wird die Höhe jedoch erst im Einzelfall unter Berücksichtigung der Umstände und der Schwere des Verstoßes festgesetzt. Solch dramatische Höhen werden nur im Ausnahmefall erreicht.

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