Distanzierung
Aus Buskeismus
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Aktuelle Version
Distanzierung ist der erkennbare Ausschluss einer Identifikation mit Äußerungen Dritter, auch wenn man solche mitteilt.
[bearbeiten] Haftung für fremde Äußerungen
Werden problematische Äußerungen Dritter berichtet oder ein Link auf eine fremde Seite gesetzt, so versuchen die Zensurrichter, diese Inhalte dem Veröffentlicher zuzurechnen. Verbreitet man etwa ein Interview, bei dem der Interviewpartner irrtümliche eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, kann man man auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Damit man aber über fremde Äußerungen in irgendeiner Weise berichten und diskutieren kann, ist es erlaubt, die fremde Äußerung wiederzugeben, wenn man sich von dieser hinreichend distanziert.
[bearbeiten] unklare Rechtslage
Das Problem liegt allerdings darin, dass weder verbindlich geregelt ist, wie diese Distanzierung auszusehen hat, noch bekannt ist, was die Zensurkammern als ausreichend erachten. Nicht hilfreich ist etwa ein pauschaler Disclaimer, der sich von allen möglichen verlinkten Websites distanziert, im Gegenteil könnte man hieraus sogar eine Kenntnis problematischer Inhalte konstruieren.