Recht am Wort
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- | Beiden rechten liegt das [[Informationelle Selbstsbestimmung | Selbstdarstellungs- bzw. Selbstbestimmungsrecht]] des Menschen zu Grunde. | + | Beiden rechten liegt das [[Informationelle Selbstbestimmung | Selbstdarstellungs- bzw. Selbstbestimmungsrecht]] des Menschen zu Grunde. |
Wie beim Bild, darf nicht jeder ohne Einwilligung in den Medien zitiert werden. | Wie beim Bild, darf nicht jeder ohne Einwilligung in den Medien zitiert werden. |
Version vom 18:37, 28. Okt. 2008
Wie im [Recht am Bild] ist beim Recht am Wort haben die Abgebildeten und die abgehörten das Recht, nicht veröffentlciht bzw. nicht wiedergegeben zu werden.
Beiden rechten liegt das Selbstdarstellungs- bzw. Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu Grunde.
Wie beim Bild, darf nicht jeder ohne Einwilligung in den Medien zitiert werden.
Das Recht am eigenen Wort dient dem Schutz schriftlicher und mündlicher Äusserungen.
Zitate dürfen den Kontext nicht entstellen.
Bei Interviews können die Zensurregklen ausgehandelt werden.