Bundesverfassungsgericht
Aus Buskeismus
Version vom 12:57, 26. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 15:57, 27. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und überprüft, ob Gesetze oder Urteile mit der Verfassung im Einklag stehen. Regelmäßig entscheidet es über Kollisionen der [[Grundrecht]]e [[Persönlichkeitsrecht]]e einerseits und [[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Meinungsfreiheit]] andererseits, dies es gegeneinander [[Abwägung|abwägt]]. | + | Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und überprüft, ob Gesetze oder Urteile mit der Verfassung im Einklang stehen. Regelmäßig entscheidet es über Kollisionen der [[Grundrecht]]e "[[Persönlichkeitsrecht]]e" einerseits und "[[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Meinungsfreiheit]]" andererseits, dies es gegeneinander [[Abwägung|abwägt]]. |
Das Bundesverfassungsgericht wird im Äußerungsrecht erst dann tätig, wenn man den [[Rechtsweg]] ausgeschöpft hat und schließlich eine [[Verfassungsbeschwerde]] einlegt. | Das Bundesverfassungsgericht wird im Äußerungsrecht erst dann tätig, wenn man den [[Rechtsweg]] ausgeschöpft hat und schließlich eine [[Verfassungsbeschwerde]] einlegt. |
Version vom 15:57, 27. Okt. 2008
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und überprüft, ob Gesetze oder Urteile mit der Verfassung im Einklang stehen. Regelmäßig entscheidet es über Kollisionen der Grundrechte "Persönlichkeitsrechte" einerseits und "Presse- und Meinungsfreiheit" andererseits, dies es gegeneinander abwägt.
Das Bundesverfassungsgericht wird im Äußerungsrecht erst dann tätig, wenn man den Rechtsweg ausgeschöpft hat und schließlich eine Verfassungsbeschwerde einlegt. Das ist schade, denn das Bundesverfassungsgericht hält die Meinungsfreiheit ziemlich hoch, während sie untere Gerichte gerne auf dem Altar des heiligen Persönlichkeitsrechts opfern.
Entgegen eines verbreiteten Missverständnisses ist die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts für den Rechtsalltag nicht maßgeblich. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Rechtsstreiten das letzte Wort, jedoch kümmern sich die die Zensurkammern nur dann um die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie aus diesen Honig saugen können.