Laienprivileg
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Version vom 04:01, 20. Jun. 2012
Auf das s.g Laienprivileg wird nicht selten verwiesen. Sicher helfen tut es nicht.
Die Zensoren können es sich im System der Herrschaftssicherung, in das sie eingebunden sind, nicht leisten, dass den Laien Privilegien zustehen, die den eingetakteten Qualitätsjournalisten und den über die Zensur gleichgeschalteten Meanstream-Medien nicht zustrehen.
[bearbeiten] Urteile pro Laienprivileg
[bearbeiten] Urteil contra Laienprivileg
324 O 596/11 - ein bloggenderf Anwalt kann sich nicht auf das Laienprivileg berufen:
Aus dem Urteil:
- Der Beklagte ist im Übrigen kein juristischer Laie, sondern Rechtsanwalt, der sich insbesondere auch mit medienrechtlichen Fragen befasst. Zudem wusste der Beklagte, dass der Kläger wiederholt gegen Berichterstattung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgegangen ist. Er selbst macht deutlich, dass er die presserechtlichen Verfahren des Klägers verfolgt. Dieser Umstand hätte für den Beklagten zusätzlicher Anlass sein müssen, zu hinterfragen, ob der Beitrag, auf den er verlinkt hat, die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt.