Zensoren - erlaubt

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 08:06, 17. Nov. 2011

Richter, Anwälte, Politiker, Kläger, Antrargsteller dürfen als Zensoren bezeichnet werden.

Siehe auch Klägerismus

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Urteile

Urteil 27 O 394/11 vom 08.11.2011


Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung" auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die der Kläger gegen den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie "Zensoren", „fragwürdige und umstrittene Gestalten" und „Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine Schlappe" Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.

[bearbeiten] Bekannte Zensoren

[bearbeiten] Richter alsa gefürchtete Zensoren

Buske, Andreas (LG Hamburg)

Mauck, Michael (LG Berlin)

Reske Margarete (LG Kölkn)

[bearbeiten] Anwälte als aktive Zensoren

Schertz, Chrsitian, Prof. Dr. (Berlin)

Höch, Dominik (Berlin)

Jipp, Helmuth (Hamburg)

Prinz, Matthias, Prof. Dr. (Hamburg)

Scheuerl, Walter, Dr. (Hamburg)

Stopp, Alexander, Dr.(Mainz)

[bearbeiten] Politiker als aktive Zensoren

Gysi, Gregor (DIE LINKE)

Schröder, Gerhard (SPD)

Nibel, Dirk (FDP)

[bearbeiten] Prominete als aktive Zenosdren

Jauch, Günther

Alexander, Peter

Persönliche Werkzeuge