Selbstbestimmung, informationelle
Aus Buskeismus
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Version vom 06:08, 17. Okt. 2008
[bearbeiten] Definition
Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit.
[bearbeiten] Aus der Praxis
Pressekammer Hamburg Bund der Vertriebenen vs. Gabriela Lesser - 26.06.2004 - (324 O 925/05 - Richter Buske, Dr. Weihe, Richterin: Dr. Gläser)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt jedoch das Recht der Person ein, durch Art und Inhalt seiner Aussagen seinen eigenen sozialen Geltungsanspruch zu definieren; demnach ist es stets unzulässig, einer Person Äußerungen unterzuschieben, die sie nicht, nicht so oder nicht in dem Zusammenhang getan hat, in dem sie veröffentlicht sind (vgl. BVerfG NJW 1980, 2070- Eppler; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 16.52}