Klage

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 17:18, 7. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Kategorie:Glossar)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 08:03, 14. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
 +[[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] werden ganz überwiegend durch [[Abmahnung]]en und [[einstweilige Verfügung]]en durchgesetzt.
 +
 +Hat man entsprechende [[Ausschlussfrist]]en verpasst oder möchte man [[Schadensersatz]]- oder [[Geldersatz]]ansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.
 +
 +== Zwingen ins Hauptsacheverfahren ==
 +
 +Wurde man durch eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung etc. verpflichtet, kann man den Anspruchsteller gerichtlich zur Erhebung der [[Hauptsacheverfahren|Hauptsacheklage]] auffordern, was innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist zu geschehen hat. Ansonsten wird die Verfügung hinfällig.
 +
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 08:03, 14. Okt. 2008

Unterlassungsansprüche werden ganz überwiegend durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen durchgesetzt.

Hat man entsprechende Ausschlussfristen verpasst oder möchte man Schadensersatz- oder Geldersatzansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.

Zwingen ins Hauptsacheverfahren

Wurde man durch eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung etc. verpflichtet, kann man den Anspruchsteller gerichtlich zur Erhebung der Hauptsacheklage auffordern, was innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist zu geschehen hat. Ansonsten wird die Verfügung hinfällig.

Persönliche Werkzeuge