Abschlusserklärung

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Erklärung des durch eine [[einstweilige Verfügung]] Inanspruchgenommenen, die vorläufige gerichtliche Regelung als endgültige anzuerkennen. Erklärung des durch eine [[einstweilige Verfügung]] Inanspruchgenommenen, die vorläufige gerichtliche Regelung als endgültige anzuerkennen.

Version vom 21:08, 12. Okt. 2008

Erklärung des durch eine einstweilige Verfügung Inanspruchgenommenen, die vorläufige gerichtliche Regelung als endgültige anzuerkennen.

Rechtsfolge

Wie ein (nicht mehr mögliches) sofortiges Anerkenntnis wird der Rechtsstreit durch Erklärung beendet. Man erspart sich hierdurch Kosten weiterer Verfahrensschritte, etwa solche für ein Widerspruchsverfahren, eine Berufung zum Widerspruchsverfahren oder ein Hauptsacheverfahren.

Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung (Abschlussschreiben)

Geschäftstüchtige Rechtsanwälte haben eine Möglichkeit ersonnen, sich weiter am waidgeschossenen Inanspruchgenommenen einer einstweiligen Verfügung gesund zu stoßen, indem sie diesen mittels eines Abschlussschreibens zur Abgabe der Abschlusserklärung auffordern und wie bei einer Abmahnung hierfür Gebühren schinden dürfen.

Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer Verteidigung, kann der Aufforderung durch rechtzeitige Abgabe einer einer Abschlusserklärung zuvorgekommen werden.

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