Persönlichkeitsrecht
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 15:47, 8. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→allgemeines Persönlichkeitsrecht) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 13:50, 12. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Kritik) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
== Kritik == | == Kritik == | ||
- | Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen [[Medienanwälte]]n zur Allzweckwaffe gegen die [[Meinungsfreiheit]] pervertiert, siehe auch das [[Unternehmenspersönlichkeitsrecht]]. | + | Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen [[Medienanwälte]]n zur Allzweckwaffe gegen die [[Meinungsfreiheit]] pervertiert |
+ | |||
+ | == siehe auch == | ||
+ | |||
+ | *[[Unternehmenspersönlichkeitsrecht]]. | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Version vom 13:50, 12. Okt. 2008
Inhaltsverzeichnis |
Begriff
Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach entwickelt.
spezialgesetzliche Ausprägungen
- Festschreibung der Menschenwürdegarantie als fundamentales Verfassungsprinzip in Art.1 Grundgesetz
- strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede u.a. in § 185 StGB
- [Recht am eigenen Bild] in §§ 22.ff KunstUrhG
- Namensrecht in § 12 BGB
- Urheberpersönlichkeitsrecht in §§ 11ff. UrhG
allgemeines Persönlichkeitsrecht
Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.
Kritik
Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert