Archivbereinigung nach Orwell
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- | An dieser Stelle eine Übersicht über die gegen Archive klagenden Mörder, Wirtschaftkriminelle, Politiker und andere | + | Der Orwelsche Angriff gegen die Archive führt nur beim Vorsitzednen LG-Richter Andreas Buske und der Vorsitzenden OLG-Richterin Frau Dr. Raben zum Erfolg. Alle anderen Gerichte der Bundesrepublick sehen das anders und verlangen nicht die Löschung früher erlaubter wahrer Berichte aus den Archiven. |
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+ | Die Orwellschen Zensoren nutzen den fliegenden Gerichtsstand. Prozesskostenhilfe word gewährt, damit die Geschichte umgeschrieben werden kann. | ||
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Version vom 07:35, 25. Mär. 2010
Inhaltsverzeichnis |
Das Internet vergisst nichts. Archive sind gefährlich. Über die versuche der verurteilten Mördern, Archove zu löschen darf namentlich ebenfalls nicht berichtet werden.
Der Orwelsche Angriff gegen die Archive führt nur beim Vorsitzednen LG-Richter Andreas Buske und der Vorsitzenden OLG-Richterin Frau Dr. Raben zum Erfolg. Alle anderen Gerichte der Bundesrepublick sehen das anders und verlangen nicht die Löschung früher erlaubter wahrer Berichte aus den Archiven.
Die Orwellschen Zensoren nutzen den fliegenden Gerichtsstand. Prozesskostenhilfe word gewährt, damit die Geschichte umgeschrieben werden kann.
An dieser Stelle eine Übersicht über die gegen Archive klagenden Mörder, Wirtschaftkriminelle, Politiker und andere Täter.
Verurteilte Mörder
erfolgreiche Klagen gegen Archive und Bwerichterstattung darüber
s.g. Sedlmayr-Mörder M.L und W.W.
Siehe S.g. Sedlmayr-Mörder
Vertreten werden die s.g. Sedlmayr-Mörder vom Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp.
Da diese verurteilten Mlörder schon freigelassen sind, konnten diese auch das OLG Hmaburg mit der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Raben erfolgreich passieren.
In den vom BGH angenommenen Sachen verloren dieser Kläger allerdings.
Teilweise ist inzwischen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte engeschaltet.
seitens verurteilete Mörder verlorene Prozesse
Neonazi-Mörder S.S verliert
- Beklagte: 7 U 66/07 / 324 O 886/06 Neonazi-Mörder S.S., vertreten vom Rechtsanwalt Jürgen Rieger gegen Axel Springer Verlag, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Schultz-Süchting pp.
- 16.02.07: Weitere prozessleitende Anordnung auf Amtswegen. Verhandkungsbericht; Befangenheitsantrag gegen Richter Buske, Dr. Korte und Zink wurde bestätigt. Befangenheitsurteil. Nächste Sitzung am Montag, den 18.06.07, 10:00. 18.06.07: Verkündung am 29.06.07, 9:55, Gerichtssaal - Verhandlungsberichtericht
- 29.06.07: Klage wurde abgewiesen.
- 11.12.07: 7 U 66/07 - Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Beschluss zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Fiszman-Mörder R.K.
Siehe Fiszman-Mörder
Serienmörder H. verliert
- Serienmörder H. gegen Spiegel Online / anwaltlich nicht vertreten von … 11 O 1820/08
- Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird abgelehnt. / Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. / Streitwert festgelegt auf 25.000,00 Euro / Beschluss
- Serienmörder H. gegen xxx, vertreten von der Kanzlei xxx 7 W 22/08 / 324 O 10/08
- 11.03.08: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird von Landgericht Hamburg und HansOLG zurückgewiesen. / Eine erheblich oder zusätzliche Beeinträchtigung des Antragstellers durch die streitgegenständliche Berichterstattung, die sein Schützbedürfnis gegenüber der Informationsfreiheit überwiegen lässt, ist weder dargetan noch ansonsten ersichtlich. Hans-OLG-Beschluss
- Serienmörder H. gegen Rolf Schälike, Betreiber der web-DSiote www.buskeismus.de, vertreten von Rechtsanwalt Corvin Fischer, 7 W 64/07 / 324 O 987/07 (Hauptsache) / 324 O 807/07 (Erlassverfahren)
- 04.09.07: Einstweilige Verfügung wegen der Gerichtsberichterstattung mit Nennung des vollständiger Familiennamens. / Beantragter Streitwert 20.000,00 Euro. / Vom Gericht beschlossener Streitwert 6.000,00 Euro. / 29.09.07: Antrag auf Zwangsgeld wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen die Einstweilige Verfügung / 25.10.07: Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Einleitung des Hauptsacheverfahrens. / 05.05.08: Antrag auf PKH wurde zurückgewiesen. Beschluss / 12.06.08: Antrag auf Feststellung eines Zwanggeldes wurde von Klägervertreter zurückgenommen. / 18.06.08: 7 W 64/08 Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG 324 O 987/07 v. :05.05.08 wird zurückgewiesen - Beschluss / 17.12.08: Der Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung wird vom Anwalt Dr. Stopp zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 19.12.08 wurde aufgehoben.
- Serienmörder H. gegen Stephan Harbort, vertreten von der Kanzlei Unkelbach pp., Rechtsanwalt Herr Michael Unkelbach 324 O 208/07
- 03.08.07: Herr Harbort hat sich unterworfen und für diese Erlaubnis sich beim Gericht bedankt: "Sie [Herr Buske] haben mir den Glauben an die Gerechtigkeit zurückgegeben.“ Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Bericht
- Serienmörder H. gegen Verlag Deutsche Polizeiliteratur, vertreten von der Kanzlei Unkelbach pp., Rechtsanwalt Herr Michael Unkelbach, 324 O 145/07
- 03.08.07: Vergleich getroffen. Verhandlungsbericht
s.g. Sedlmayer-Mörder M.L verliert
- Sedlmayer-Mörder M.L gegen Deutschlandradio, vertreten von der Kanzlei Redeker, Schön, Dahs & Seliner, Rechtsanwalt Mensching 7 U 30/08 / 324 O 459/07
- 29.02.08: Die Beklagte: wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen. / 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil / Verhandlungsbericht
- 15.12.09: BGH Urteil VI ZR 227/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten.
- Sedlmayer-Mörder M.L gegen RZ-Online GmbH , vertreten von der Kanzlei Dr. Caspers pp 324 O 699/07
- 11.07.08: Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
- Sedlmayer-Mörder M.L gegen freenet.de AG, vertreten von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Thorsten Feldmann 2-03 O 443/06
- Februar 07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen
- Beklagte: Wikipedia, vertreten von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Thorsten Feldmann 324 O 952/06
- 12.02.07: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. Urteil
s.g. Sedlmayer-Mörder W.W. verliert
Vertreten wird der Kläger vom Anwalt Dr. Alexander Stopp
- Sedlmayer-Mörder W.W. gegen gegen Spiegel Online GmbH, vertreten von der Kanzlei Latham & Watkins LLP, Rechtsanwalt Dr. Seybitz, Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert, 7 U 20/08 / 324 O 509/07
- 18.01.07: Urteil: Der Klage wird stattgegeben
- 29.07.08: Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil
- dd.mm.10: BGH
- Sedlmayer-Mörder W.W. gegen Deutschlandradio, vertreten von der Kanzlei Redeker, Schön, Dahs & Seliner / 1. Instanz Rechstanwalt Lehr, Rechtsanwalt Mensching 7 U 31/08 / 324 O 469/07
- 29.02.08: 324 O 469/07 Deutschlandradio wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger im bestimmten Zusammenhang unter voller Namensnennung zu nennen. Verhandlungsbericht
- 29.07.08: 7 U 31/08 Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. Urteil
- 15.12.09: BGH Urteil VI ZR 228/08 Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten.
- Sedlmayer-Mörder W.W. gegen GoNamic GmbH, vertreten von der Kanzlei Hertin & Kollegen / 1. Instanz Rechstanwalt Christlieb Klages / 2. Instanz Rechstanwalt Verweyer, 7 U 114/07 / 324 O 612/07
- 30.11.07:: Der Klage wird stattgegeben. Urteil. Es wird verboten über den Kläger im Zusammenhang mit einer Straftat unter voller Nennung des Nachnamens zu berichten.
- 29.07.08: Der Berufung wurde stattgegeben. Urteil
- Sedlmayer-Mörder W.W. gegen Rolf Schälike - Betreiber www.buskeismus.de, 27 O 1038/07
- 05.11.07: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
- 26.11.07: Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird zurückgenommen. Dafür wird in Hamburg Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt.
- 04.12.07: Beschluss LG Berlin: Streitwert wird festgelegt auf 7.500,00 Euro - beantragt waren 35.000,00 Euro
Weitere Versuche Internet-Artikel aus dem Netz zu verbannen
Kläger verlieren
Dr. Müller-Vogg verliert
- Kläger: TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, vertreten von der Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg begehrt Feststellungsklage, 27 O 1165/07
- Dr. Müller-Vogg wird vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Dunckel
- 27.03.08: Der Festellungsklage wird stattgegeben. Der bekannte Betriebswirtschaftler, Journalist und Publizist ist mit seinem Versucht, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2001 aus dem Netz zu verbannen, gescheitert. Verhandlungsbericht
Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998 verliert
- Beklagte: Ullstein Verlag 9 W 132/01 / (27 O 103/07) / Techniker Chr. R. (verprügelte lebensgefährlich einen französischen Polizisten während der WM 1998), Rechtsanwalt Johannes Eisenberg und Stefan König
- Beschluss vom 19.10.01 - 9 W 132/01 - Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe. Die Herausgabe archivierter Informationen bei zulässigerweise archiviertem, nach äußerungsrechtlichen Maßstäben bei seiner Erstveröffentlichung beanstandungsfreiem Material nach Art. 5 Abs. 1, S. 1 , 3. Var. GG gerechtfertigt und nicht von einem besonderen Informationsinteresse des Dritten abhängig ist, so dass ihr Abruf über Internet nicht von dem Archivbetreiber verhindert werden muss.
Wolf (ehemaliger Bauminister) verliert
- Beklagte: Berliner Kurier 15 W 60/05 / 28 O 330/05
- 14.11.05: OLG Köln / Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss - Ablehnung der Prozesskostenhilfe - des Landgerichts Köln vom 05.09.05 - 28 O 330/05 wurde zurückgewiesen. Beschluss
Kläger gewinnen
Prinzessin von Hannover gewinnt
- Beklagte: Bunte Entertainment Verlag GmbH, vertreten von der Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer, Rechtsanwalt Dr. Söder 27 O 914/07
- Prinzessin von Hannover wird vertreten von der Kanzlei Prinz, Neighardt, Engelschall / Rechtsanwältin Dr. Lingens
- 10.01.08: Die Klage wird bestätigt. Frühere veröffentlichte Äußerungen dürfen heute nicht mehr veröffentlicht werden. - Verhandlungsbericht.
Negerkalle möchte nicht mehr mit diesem Spitztnamen gefunden werden und gewinnt
- Beklagte: TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, , vertreten von der Kanzlei Eisenberg pp., Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, 7 U 53/07 / 324 O 468/06
- Kläger Schw. wird vertreten von der Kanzlei Schwenn pp., Rechtsanwalt Dr. Krüger
- 25.05.07: Der Klage wird stattgegeben. Urteil pdf 324 O 468/06
- 09.10.07: Berufung. Die Berufung wurde zurückgewiesen - Berufungsurteil 7 U 53/07