Honig saugen

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-'''Honig saugen''' ist ein belieber Ausdruck bei den Zensurrichtern der Zensurkammer Hamburg, gelegentlich auch bei anderen Richtern.+'''Honig saugen''' ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Vor allem bei den Richtern der [[Zensurkammer]] Hamburg ist dieser Ausdruck beliebt.
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-Gemeint ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen.+
==Kritik== ==Kritik==
-Entscheiden die obergeodneten Gerichte gegen die Zensur, wie zum Beipiel die Nichtanwendbarkeit der [[Stolpe-Entscheidung]] hinsichtlich des Anspruchs auf [[Gegendarstellung]], so spricht kein Richter von ''Honig saugen'' bezüglich einer solchen Einschränkung seiner Zensur- und Finanzmacht.+Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Crème de la Crème-[[:Kategorie:Anwälte | Zensuranwälten]] wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Anstatt selbständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden berufen sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, wie es in den Diktaturen durchgängig und im Rechtsstaat auswuchernd ist. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen echter oder vermeintlicher Fehler.
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-Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Creme de la Creme [[:Kategorie:Anwälte | Zensuranwälten]] wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Dabei ist es in den Diktaturen durchgängig, im Rechtsstaat auswuchernd, dass sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, anstatt sebsständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen, bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen echter oder vermeintlicher Fehler.+
Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie ''Honig saugen'' können, um andere zu unterdrücken. Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie ''Honig saugen'' können, um andere zu unterdrücken.
 +Keinen ''Honig saugen'' wollen Zensurkammern aus Entscheiden, die obergeodneten Gerichte '''gegen''' die Zensur fällen, wie zum Beipiel die Nichtanwendbarkeit der [[Stolpe-Entscheidung]] hinsichtlich des Anspruchs auf [[Gegendarstellung]].
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 10:13, 12. Okt. 2008

Honig saugen ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Vor allem bei den Richtern der Zensurkammer Hamburg ist dieser Ausdruck beliebt.

Kritik

Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Crème de la Crème- Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Anstatt selbständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden berufen sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, wie es in den Diktaturen durchgängig und im Rechtsstaat auswuchernd ist. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen echter oder vermeintlicher Fehler.

Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie Honig saugen können, um andere zu unterdrücken.

Keinen Honig saugen wollen Zensurkammern aus Entscheiden, die obergeodneten Gerichte gegen die Zensur fällen, wie zum Beipiel die Nichtanwendbarkeit der Stolpe-Entscheidung hinsichtlich des Anspruchs auf Gegendarstellung.

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