Urheberrecht
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 14:40, 11. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Weblinks) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 14:54, 11. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Mit Urheberrechten im Wege der Lizenzvergabe im Internet Geld zu verdienen ist relativ schwierig. Mit entsprechenden [[Abmahnung]]en hingegen lohnt sich der Spaß. | Mit Urheberrechten im Wege der Lizenzvergabe im Internet Geld zu verdienen ist relativ schwierig. Mit entsprechenden [[Abmahnung]]en hingegen lohnt sich der Spaß. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | == Bagatellregelung seit 1.September 2008 == | ||
+ | |||
+ | Seit dem 01.09.2008 können für urheberrechtliche Abmahnungen in "einfach gelagerten Fällen" nur 100,- Euro verlangt werden, [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html § 97a UrhG]. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
*[http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo ARD PlusMinus: Marions Kochbuch] | *[http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo ARD PlusMinus: Marions Kochbuch] | ||
+ | *[[http://www.lebensmittelfotos.com/ Lebensmittelfotos.com]] | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Abmahnwahn]] | *[[Abmahnwahn]] |
Version vom 14:54, 11. Okt. 2008
Werke im Sinne von § 2 UrhG genießen Urheberrechte. Hierunter fallen auch Knippsbilder, die manche Leute ins Internet stellen und sich hinterher beschweren, dass andere sie "geklaut" haben.
Mit Urheberrechten im Wege der Lizenzvergabe im Internet Geld zu verdienen ist relativ schwierig. Mit entsprechenden Abmahnungen hingegen lohnt sich der Spaß.
Bagatellregelung seit 1.September 2008
Seit dem 01.09.2008 können für urheberrechtliche Abmahnungen in "einfach gelagerten Fällen" nur 100,- Euro verlangt werden, § 97a UrhG.