Gefahrenquelle

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== Anwendung auf User Generated Content == == Anwendung auf User Generated Content ==
-Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können ([[User Generated Content]]) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle.+Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können ([[User Generated Content]]) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle. Für diese habe man einzustehen.
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 +== Urteile ==
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/324O72105_heise_ev_urteil.htm Landgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise] Volle Haftung
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/I-15U2106_060607_olg_dues.htm Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05]: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/12O54605_060125_lg_dues.htm Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006]: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar.
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-== Heise-Urteil == 
-[http://www.buskeismus.de/urteile/324O72105_heise_ev_urteil.htm Kandgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise] 
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 16:09, 9. Okt. 2008

Begriff

Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.

Anwendung auf User Generated Content

Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können (User Generated Content) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle. Für diese habe man einzustehen.

Urteile

Persönliche Werkzeuge