Abschlussschreiben

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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-== Begriff ==+Geschäftstüchtige Rechtsanwälte haben eine Möglichkeit ersonnen, sich weiter am waidgeschossenen Inanspruchgenommenen einer einstweiligen Verfügung gesund zu stoßen, indem sie diesen zur Abgabe der [[Abschlusserklärung]] auffordern und wie bei einer [[Abmahnung]] hierfür Gebühren schinden dürfen.
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-Erklärung des durch eine [[einstweilige Verfügung]] Inanspruchgenommenen, die vorläufige gerichtliche Regelung als endgültige anzuerkennen.+
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-== Rechtsfolge ==+
-Wie ein (nicht mehr mögliches) [[sofortiges Anerkenntnis]] wird der Rechtsstreit durch Erklärung beendet. Man erspart sich hierdurch Kosten weiterer Verfahrensschritte, etwa solche für ein [[Widerspruchsverfahren]], eine Berufung zum Widerspruchsverfahren oder ein [[Hauptsacheverfahren]].+
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-== Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung ==+
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-Geschäftstüchtige Rechtsanwälte haben eine Möglichkeit ersonnen, sich weiter am waidgeschossenen Inanspruchgenommenen einer einstweiligen Verfügung gesund zu stoßen, indem sie diesen zur Abgabe der Abschlusserklärung auffordern und wie bei einer [[Abmahnung]] hierfür Gebühren schinden dürfen.+
Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer Verteidigung, kann der Aufforderung durch rechtzeitige Abgabe einer einer Abschlusserklärung zuvorgekommen werden. Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer Verteidigung, kann der Aufforderung durch rechtzeitige Abgabe einer einer Abschlusserklärung zuvorgekommen werden.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 08:19, 9. Okt. 2008

Geschäftstüchtige Rechtsanwälte haben eine Möglichkeit ersonnen, sich weiter am waidgeschossenen Inanspruchgenommenen einer einstweiligen Verfügung gesund zu stoßen, indem sie diesen zur Abgabe der Abschlusserklärung auffordern und wie bei einer Abmahnung hierfür Gebühren schinden dürfen.

Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer Verteidigung, kann der Aufforderung durch rechtzeitige Abgabe einer einer Abschlusserklärung zuvorgekommen werden.

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