Geschäftssphäre
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 22:59, 8. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 14:32, 11. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein [[Berichtsinteresse]] muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden. | Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein [[Berichtsinteresse]] muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden. | ||
+ | == Siehe auch == | ||
+ | |||
+ | [[Sphärentheorie]] | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Version vom 14:32, 11. Okt. 2008
Sachverhalte, die ein Repräsentieren in der Öffentlichkeit mit Bezug zu einer offiziellen Tätigkeit betreffen.
Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein Berichtsinteresse muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden.