Beleidigung

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== strafrechtliche Beleidigung im engen Sinne == == strafrechtliche Beleidigung im engen Sinne ==
-Beleidigung ist in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB] nicht gesetzlich definiert. Strafrechtler verstehen hierunter "jede Kundgabe der Missachtung". Eine solche kann jedoch u.a. aufgrund [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__193.html § 193 StGB] - der [[Wahrnehmung berechtigter Interessen]] gerechtfertigt sein.+Beleidigung ist in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB] nicht gesetzlich definiert, jedoch unter Strafe gestellt. Spezialfälle der Beleidigung werden in den nachfolgenden [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html §§ 186ff StGB] definiert, während sonstige Beleidigungen nach § 185 StGB behandelt werden.
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 +=== Definition im Strafrecht ===
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 +Strafrechtler verstehen unter einer Beleidigung "jede Kundgabe der Missachtung". Die Kenntnisnahme durch Dritte ist nicht erforderlich, aber ausreichend.
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 +Eine solche kann jedoch u.a. aufgrund [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__193.html § 193 StGB] - der [[Wahrnehmung berechtigter Interessen]] gerechtfertigt sein.
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 +Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne muss schuldhaft erfolgen, wobei Fahrlässigkeit ausreicht. Eine Beleidigungsabsicht ist nicht erforderlich. Liegt kein Verschulden vor, kann zivilrechtlich jedoch das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] verletzt sein.
== zivilrechtliche Beleidigung == == zivilrechtliche Beleidigung ==

Version vom 08:37, 8. Okt. 2008

Inhaltsverzeichnis

strafrechtliche Beleidigung im weiten Sinne

"Beleidigung" bezeichnet die Straftatbestände 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.

strafrechtliche Beleidigung im engen Sinne

Beleidigung ist in § 185 StGB nicht gesetzlich definiert, jedoch unter Strafe gestellt. Spezialfälle der Beleidigung werden in den nachfolgenden §§ 186ff StGB definiert, während sonstige Beleidigungen nach § 185 StGB behandelt werden.

Definition im Strafrecht

Strafrechtler verstehen unter einer Beleidigung "jede Kundgabe der Missachtung". Die Kenntnisnahme durch Dritte ist nicht erforderlich, aber ausreichend.

Rechtfertigung

Eine solche kann jedoch u.a. aufgrund § 193 StGB - der Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt sein.

Schuld/Verschulden

Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne muss schuldhaft erfolgen, wobei Fahrlässigkeit ausreicht. Eine Beleidigungsabsicht ist nicht erforderlich. Liegt kein Verschulden vor, kann zivilrechtlich jedoch das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein.

zivilrechtliche Beleidigung

Zivilrechtler betrachten die strafrechtliche Beleidigung als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Unter Bezugnahme auf das Strafrecht können Unterlassungsansprüche sowie ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Der zivilrechtliche Ehrenschutz ist im Alltag bedeutender als die Strafverfolgung. Oft wird eine solche wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt oder es wird auf den Privatrechtsweg verwiesen.

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