Abwägung
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Version vom 08:22, 15. Okt. 2008
Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte waren ursprünglich als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert. Weder Gesetze noch Rechtsprechung dürfen gegen sie verstoßen. Probleme gibt es jedoch, wenn zwei Grundrechte miteinander kollidieren. Dies sind im Presserecht regelmäßig das Persönlichkeitsrecht und die Meinungs- bzw. Pressefreiheit.
Güterabwägung
Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten kein Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Hamburger Landrecht
In Hamburg haben Persönlichkeitsrechte stets Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Zweifel wird daher verboten. Abwägungen werden grundsätzlich für entbehrlich gehalten und erfolgen nur im Ausnahmefall.