Wertneutral
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Version vom 13:26, 8. Okt. 2008
Unzutreffende Tatsachenbehauptungen können wertneutral sein, wenn sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur unerheblich verletzen.
Dies ist dann der Fall, wenn sich jemand gegenüber einer Presseagentur geäußert hat, diese jedoch von einer Zeitschrift als als Äußerung ihr gegenüber dargestellt wird.