Wesentlichkeitstheorie
Aus Buskeismus
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Die faktische Ausgestaltung des deutschen Presserechts obliegt gegenwärtig den demokratisch nicht unmittelbar legitimierten Herrn Andreas Buske und Frau Dr. Marion Raben in Hamburg. | Die faktische Ausgestaltung des deutschen Presserechts obliegt gegenwärtig den demokratisch nicht unmittelbar legitimierten Herrn Andreas Buske und Frau Dr. Marion Raben in Hamburg. | ||
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Version vom 08:47, 18. Okt. 2008
verfassungsrechtliche Wesentlichkeitstheorie
Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie besagt, dass der demokratisch unmittelbar legitimierte Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst in Form von Gesetzen treffen muss. Je wesentlicher ein Akt öffentlicher Gewalt in die Rechte anderer eingreift, desto detaillierter muss ein entsprechendes Gesetz im parlamentarischen Verfahren zustande gekommen sein. Bloße Rechtsverordnungen sind demnach für wesentliche Eingriffe nicht ausreichend.
Im Presserecht ist vom Gesetzgeber so gut wie nichts geregelt. Ein vor Jahrzehnten diskutiertes "Ehrenschutzgesetz" wurde nie verabschiedet.
Die faktische Ausgestaltung des deutschen Presserechts obliegt gegenwärtig den demokratisch nicht unmittelbar legitimierten Herrn Andreas Buske und Frau Dr. Marion Raben in Hamburg.
presserechtliche Wesentlichkeitstheorie
Siehe hierzu: Schröder vs. Westerwelle
Sieh auch wertneutral.