Schutzschrift
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Version vom 22:36, 18. Okt. 2008
Einstweilige Verfügungen ergehen meist überraschend, nämlich ohne mündliche Verhandlung oder sonstige vorherige gerichtliche Anhörung des Betroffenen. Juristen haben daher eine gesetzlich nicht geregelte, aber von der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit entwickelt, wie man vor Erlass einer einstweiligen Verfügung angehört werden kann. Ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung zu befürchten (typischerweise nach Abmahnung), so kann beim zuständigen Gericht eine Schutzschrift hinterlegt werden, in der für das mutmaßliche Verfahren die Verteidigung aufgeführt ist.
Praxis
Die Gerichte überprüfen bei Eingang einer einstweiligen Verfügung routinemäßig, ob eine Schutzschrift vorliegt. Eine solche kann inzwischen auch bei einer zentralen Stelle hinterlegt werden.
Kritik
Einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Schutzschrift besteht nicht.