Jipp, Helmuth - Einzelanwalt †

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Arbeitet als Einzelanwalt. Verstorben am 03.07.14 Arbeitet als Einzelanwalt. Verstorben am 03.07.14

Version vom 06:47, 24. Jan. 2020

Anwalt

Inhaltsverzeichnis

Helmuth Jipp †

Arbeitet als Einzelanwalt. Verstorben am 03.07.14

Bekannt durch die Wallraff-Prozesse gegen Springer, eine große Serie erfolreicher Prozesse gegen die "Bild" sowie als Berater und Vertreter des Magazins "stern". In den Prozessen Gerhard Schröder bzw. Frau Doris Schröder-Köpf gegen den "stern" vermutet Ahwalt Jipp, dass Franz Müntefering lügt.

Wendet sich mit Pressemitteilungen und Interviews an die Öffentlichkeit. Hat Einfluss auf die Rechtsgeschichte.

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Besonderheiten

Scharfes bis fein gehässiges Auftreten bei Gericht. Mahnt ab mit Spitzfindigkeiten.

Mandate

Anwalt Helmuth Jipp vertrat in den 60er Jahren die Zeitschrift "Konkret".

Vertritt den Ch. Links Verlag gegen Klage von Gregor Gysi und obsiegt (308 O 351/98)

Vertritt Günter Wallraff: obsiegt gegen den Vorwurf, Wallraff sei IM "Wagner" (324 O 699/03).

Vertritt und berät das Magazin 'stern':

Gewann als Stern-Abmahnanwalt gegen Hubertus Knabe am 02.05.2001 (324 O 264/01);

Verliert als Klägeranwalt des Stern am 11.01.2002 gegen Axel Springer Verlag und Hubertus Knabe (324 O 402/01);

Verliert als Stern-Anwalt gegen Frau Schröder-Köpf (324 O 556/05);

Verliert als Stern-Anwalt am 31.03.2006 im Widerspruchsverfahren gegen Diekmann (Springer) (324 O 165/05);

Verliert als Stern-Anwalt gegen Prof. Dr.h.c. Piëch (324 O 151/06).

Als Beklagtenvertreter von Rolf Schälike nur verloren: 2 Verfügungsverfahren, 1 Ordnungsmittelverfahren, 1 Hauptverfahren; leistete keine Unterstützung bei der Erarbeitung der Unterlagen für den BGH und die Verfassungsbeschwerden. Wollte sich nicht lächerlich machen.

Publikationen

21.11.2005: Zum bundeseinheitlichen Presseausweis:

"Das Monopol ist gefallen", der so genannte bundeseinheitliche Presseausweis soll nach einem Bericht des Medienmagazins "Berliner Journalisten" für die Pressearbeit unerheblich sein.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält.

Meinungen

Leider war dieser Rechtsanwalt so falsch, wie die Rechtssprechung, z.T. noch schlimmer. HelmuthJipp log vor Gericht wissentlich und willentlich.

Handelt als Abmahner unverhältnismäßig, wie nicht wenig andere umstrittene Abzock-Anwälte.

Reiht sich damit ein in die Reihe von Anwälten, welche durch ihr Verhalten bei vielen am Glauben von Recht und Ordnung stark rütteln.

Anwalt Helmuth Jipp klagte auch gegen eigene frühere Mandanten (Mandantinnen), und muss bzw. musste sich mit den Vorwürfen des Mandantenverrats auseinandersetzen.

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