Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 23:00, 23. Jan. 2020 (bearbeiten) Admin (Diskussion | Beiträge) (→Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 23:04, 23. Jan. 2020 (bearbeiten) (Entfernen) Admin (Diskussion | Beiträge) (→Mandate) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein. | Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein. | ||
- | =Mandate= | + | =Mandanten= |
- | Kanzlei verklagte im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert,. welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site [http://www.textz.org/ www.textz.org] veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe [http://www.taz.de/pt/2004/02/24/a0195.1/text taz] vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL. | + | Die Kanzlei vertrat |
- | -'''Verlor''' als Vertreter eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin ([http://buskeismus.de/urteile/9U12605_namensnennung_von_zeugen.pdf 9 Z 126/05]). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden. | + | *1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein. |
- | -'''vertrat''' 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. | + | *2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061117.htm#Habermas_vs._Rowohlt_Verlag berichteten] (324 O 815/06) |
- | -'''vertrat''' Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061117.htm#Habermas_vs._Rowohlt_Verlag berichteten] (324 O 815/06) | + | verklagte |
+ | |||
+ | *2004 im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site [http://www.textz.org/ www.textz.org] veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe [http://www.taz.de/pt/2004/02/24/a0195.1/text taz] vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL. | ||
+ | |||
+ | verlor | ||
+ | |||
+ | *2005 als Vertreterin eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin ([http://buskeismus.de/urteile/9U12605_namensnennung_von_zeugen.pdf 9 Z 126/05]). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden. | ||
=Imm Internet= | =Imm Internet= |
Version vom 23:04, 23. Jan. 2020
Inhaltsverzeichnis |
Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
Diese Hamburger Kazlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisatiuonen auf sehr verschiedenen Rechtsgebieten.
Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.
Besonderheit
Bekannte und gefürchtete Medieanwälte haben in dieser Kanzklei gelernt, wie Zensur duchgesetzt werden kann:
- 1994-97 Prof. Dr. Christian Schertz
- 2002-05 Johann Schwenn und Dr. Sven Krüger
Durch das Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.
Mandanten
Die Kanzlei vertrat
- 1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.
- 2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)
verklagte
- 2004 im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.
verlor
- 2005 als Vertreterin eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.
Imm Internet
- Eigene web-Site
]