Marseille-Heime
Aus Buskeismus
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Verfahren von Marseille-Einrichtungen gegen Kritik:
324 554/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL interaktiv GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
324 553/17 - Senioren Wohnpark soziale Altenbetreuung gemeinnützige GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH - Viele Äußerungsverbote, Zwei Richtigstellungen wg. falschen Verdachts. Kosten tragen die Kläger jeweils zu 11,5 %, die Beklagte zu 77 % (02.11.2018)
324 O 327/16 MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH - Urteil unbekannt. Verhandlungsbericht
324 O 172/16 / 7 U 88/17 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – Verhandlungsbericht, LG-Urteil vom 28.04.17 – OLG. Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 2) 32 %, die Beklagte zu 1) 38 % und die Beklagte zu 2) 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen die Beklagten jeweils die Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagte zu 1) 36 % und die Beklagte zu 2) 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 2) 51 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 7 U 88/17 – Berufungsverfahren.
Es ist das Hauptsacheverfahren zu 324 O 6/16
324 O 6 /16 / 7 U 204/16 Verfügungsverfahren - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH – LG-Urteil vom 21.10.16 Info der Antragstellerin: „Anlass der jüngsten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg war ein Beitrag in der RTL-Extra-Sendung vom 14.12.2015. In der Sendung wurde behauptet, in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken sei so wenig Essen ausgegeben worden, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Auch wurde der Verdacht erweckt, dass aufgrund der "Team Wallraff"-Sendung der Verpflegungsschlüssel erhöht worden sei. Diese und weitere Äußerungen wurden von der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes verboten, nachdem die MK-Kliniken AG glaubhaft gemacht hatten, dass die Vorwürfe nicht stimmen. “
324 O 449/15 - AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH; INfoNe – letzte Verhandlung am 19.01.2019 – Ergebnis unbekannt. Dürfte das Hauptsacheverfahren zu 324 O 309/15 sein. http://www.buskeismus-lexikon.de/Vorlage:Marseille-Heime 324 O 309/15 - AMARITA Oldenburg GmbH vs. RTL Television GmbH – 24.07.2015 – Erlass einer einstweiligen Verfügung. Info der Antragstellerin: „Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes untersagte nun mit einem Beschluss (Az.: 324 O 309/15) die Verbreitung einer Reihe von Behauptungen über die hygienischen Zustände in der Küche einer zu der Marseille-Kliniken AG gehörenden Küche.“ Beschluss
324 O 323/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. ex-Pfler M.H. Verhandlungsbercht 16.11.2012 Es kam offenbar zu einem Vergleich mit Verschwiegenheitspflicht.
Stolze Berichet über unterdrückte Kritik
Auch in Köln wurde geklagt:
Info der Klägerin: „Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am 16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff" errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest, dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun rechtskräftig.