Schwindel - verboten

Aus Buskeismus

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-LG HH 324 O 118/18 vom 01,.2.2019 - Harald Hampel vs. Cornelis Stolze (VorsRi'in Simone Käfer)+LG HH 324 O 118/18 vom 01.02.2019 - Harald Hampel vs. Cornelis Stolze (VorsRi'in Simone Käfer)
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Version vom 18:41, 3. Feb. 2019

Schwindel bedeutet für die Richtger, der Betroffene weiß, dass er die Unwahrheit sagt. Es ist eine Tatsachenbehauptung keine Meinungsäußerung.Damit ist dieser Vorwurf, kann dieser nicht bewiesen werden, zu untersagen.

Das ist Konsens in der Rechtsprecgung.

Urteile

LG HH 324 O 118/18 vom 01.02.2019 - Harald Hampel vs. Cornelis Stolze (VorsRi'in Simone Käfer)

Kritik

Im Duden steht zu "Schwindel": (umgangssprachlich abwertend) Betrug; bewusste Täuschung, Irreführung.

Nun simnd Betgrug, Täuschung und Irreführung zulässige Meinungsäuß0erungne.

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