Gabriel-Klägerismus
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- | Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" | + | ::Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhauf), seine Berufung zurück. |
- | Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhazf), seine Berufung zurück. | ||
+ | *'''26.04.2007''' 324 O 645/12 - Langericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH | ||
- | 2. | + | ::01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d. |
- | 324 O 645/12 - Gabriel Sigmar, Gabriel Anke vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH | + | |
- | 01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335 | + | |
- | LG-Urteil vom 26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurden. | + | |
- | 7 U 42/13 – OLG HH 25.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite | + | ::LG-Urteil vom 26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde. |
- | 3. | + | BUNTE ging in Berufung und obsiegte: |
- | 7 U 30/42 / 324 O 644/12 Gabriel Sigmar, Gabriel Anke (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH | + | |
- | LG-Urteil vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. | + | *'''25.11.2004''' 7 U 42/13 – OLG HH 5.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite. |
- | OLG-Urteil vom 25.11.14: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite. | + | |
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+ | *'''05.04.2013''' 7 U 30/42 / 324 O 644/12 Sigmar und Anke Gabriel (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH | ||
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+ | ::LG-Urteil vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. | ||
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+ | Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte | ||
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+ | *'''25.11.2014''' HansOLG-Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite. |
Version vom 14:58, 29. Jul. 2018
- 27.0.2007 36 A 253/06 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels: Urteil
- Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhauf), seine Berufung zurück.
- 26.04.2007 324 O 645/12 - Langericht Hamburg - Sigmar und Anke Gabriel vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
- 01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d.
- LG-Urteil vom 26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurde.
BUNTE ging in Berufung und obsiegte:
- 25.11.2004 7 U 42/13 – OLG HH 5.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.
- 05.04.2013 7 U 30/42 / 324 O 644/12 Sigmar und Anke Gabriel (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH
- LG-Urteil vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die BUNTE ging in Berufung und obsiegte
- 25.11.2014 HansOLG-Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.